Die Stadt Pößneck (nachfolgend: Auftraggeberin) schreibt die Planungsleistungen für die verkehrliche und technische Erschließung des Wohngebietes "Zukunftspark Lederwerk Pößneck" zwischen Saalfelder Straße und Schlettweiner Weg aus. Gegenstand des Verfahrens sind die Leistungsbilder Verkehrsanlagen gemäß §§ 45-48 HOAI 2021 und Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-44 HOAI 2021.
- Plangebiet ca. 270 m × 200 m, geplante Wohnbebauung ca. 50 Wohneinheiten- fünf Bestandsgebäude innerhalb bzw. angrenzend; ca. 14 neue Stellplätze im Norden- Verkehrliche Anbindung über Schlettweiner Weg / Schlettweiner Steig; Medienanschluss über steilen Hang zur B 281 (ca. 11 m auf 70 m, mittlere Neigung ca. 15,7 %)- Nord-Süd-Höhenunterschied ca. 7 m auf ca. 200 m (mittlere Neigung ca. 3,5 %)- Abstimmung mit dem städtebaulichen Rahmenplan und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen der Leistungsbilder- Verkehrsanlagen gemäß §§ 45-48 HOAI 2021 und- Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41-44 HOAI 2021
für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Nach positivem Gremienbeschluss kann die Auftraggeberin weitere Leistungsphasen (5 bis 9) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht. Die Leistungsbilder sind getrennt auszuweisen und zu bearbeiten.Honorarzone III für beide Leistungsbilder (Hanglage, komplexe Höhenplanung, Medienerschließung, Ingenieurbauwerke/Hangsicherung). Die Honorarzone ist vom Bieter zu bestätigen bzw. abweichend nachvollziehbar zu begründen.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter "Kommunikation" einzureichen.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind anzugeben.
Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV: Der Bieter muss über die Berufsqualifikation des Ingenieurs / der Ingenieurin (insbesondere Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder vergleichbar) verfügen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige zu benennen. Nachweis durch Kammerbescheinigung (Ingenieurkammer) oder Hochschulabschluss.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates eintragungspflichtig ist (Handelsregister, Ingenieurkammer), muss die Eintragung vorliegen.
Bei Beauftragung muss der Bieter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 1.000.000 EUR (brutto) verfügen, jeweils zweifach pro Jahr maximiert. Mit dem Angebot ist ein Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen.
Erklärung über den Nettoumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025.
Mindestens zwei geeignete Referenzprojekte: Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerke der technischen Infrastruktur) für Wohn- oder Mischgebiete, erbracht zwischen Januar 2021 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe in den Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer. Vergleichbar sind insbesondere Vorhaben mit Hanglage, innerer und äußerer Erschließung sowie Abstimmung mit Bauleitplanung.