Ausgeschrieben wird die Planung der Freianlagen im Rahmen des Projektes zur Aufstockung der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bad Salzuflen, die zur Klinikum Lippe GmbH gehört.
Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Leistungsphase 1Grundleistung:- Ortsbesichtigung.Besondere Leistungen - Datenübernahme und Analyse des weiterzuentwickelnden Vorentwurfs, der digitalen Bestandsunterlagen und des Bewilligungsbescheides.
Leistungsphase 3 bis 8Grundleistung:- Alle Grundleistungen gemäß Anlage 11 der HOAI 2021 Besondere Leistungen - Fachplanung Barrierefreiheit (einschl. vorhandenen Gebäudeteile). - Berufsfachliche Vorbereitung des Verwendungsnachweis zum Bewilligungsbescheid.- Erstellung und Übergabe von 3D-Revisionunterlagen (LOI 400, LOB 400) im IFC-Standard und als PDF-Dateien
Leistungsphase 9Grundleistung:- Alle Grundleistungen gemäß Anlage 11 der HOAI 2021
mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (netto). Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: kleiner als 0,5 Mio. = 1 Punkt größer/gleich 0,5 Mio. = 5 Punkte größer/gleich 1,0 Mio. = 10 Punkt
Benennung der geplanten Projektleitung und Nachweis mindestens eines bereits realisierten Projektes (Lebenslauf mit Referenzliste): - Freianlagen analog der Kriterien 3.1- LPH 5 bis LPH 8 in Person erbracht
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: 5 Punkte je Referenz (1 Referenz für Projektleiter)
3.1.a Vergleichbarkeit des Referenzobjekts
Referenzen, die Planungsleistungen Freianlagen für ein öffentlichesGebäude erhalten Wertungspunkte. Unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen im Hinblick auf Barrierefreiheit und Inklusion (barrierefreie Wegeverbindungen, abgesenkte Bordsteine, taktile Leitsysteme, etc.)Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: - 5 Punkte/Referenz
3.1.b Vergleichbarkeit des ReferenzobjektsReferenzen, die Planungsleistungen Freianlagen für die Umsetzung von FeuerwehraufstellflächenFür die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: - 5 Punkte/Referenz
3.1.c Vergleichbarkeit des ReferenzobjektsReferenzen, die Planungsleistungen Freianlagen für die Herstellung oder Erweiterung von RetentionsflächenFür die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an: - 5 Punkte/Referenz
Wertung: Mindestbieter = 5 Punkte, Höchstbieter = 1 Punkt, dazwischen liegende Bieter werden linear interpoliert und anschließend mit 25 % gewichtet. (=mind.25 / max. 125 Punkte)
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.
Dieses Verfahren verweist auf das Verfahren mit der Bekanntmachung mit der Dokumentennummer aus TED "655913-2025", weil es sich um den gleichen Beschaffungsgegenstand handelt.Das Verfahren war ohne Teilnahmeanträge beendet worden.
32756 Detmold
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) mindestens 0,5 Mio. Euro p. a. netto betragen.
Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen.
(Hinweis: Unabhängig von dieser Mindestanforderung wird die Auftraggeberin den Abschluss einer Projektversicherung anstreben, an deren Kosten sich der/die späteren Auftragnehmer mit einem seinem Risiko angemessenen Anteil beteiligen muss/müssen.)
Mindestens ein Referenzprojekt in der Freianlagenplanung für die Herstellung von barrierefreien Freianlagen von öffentlichen Gebäuden (mindestens vollständige Erbringung der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI Anlage 11 in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 300T. Euro netto (KG 500 gemäß DIN 276.) ist nachzuweisen.