Schadstoffsanierung und Abbruch
Am Standort Bad Salzuflen der Klinikum Lippe GmbH wird das bestehende Gebäude der Kinder- und Jugendpsychiatrie nahezu vollständig zurückgebaut. Die Maßnahme dient der Vorbereitung der Errichtung eines unmittelbar angrenzenden Neubaus.Die Gesamtbaumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten ausgeführt.Im ersten Bauabschnitt erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes einschließlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für das DRK-Gebäude. Im anschließenden zweiten Bauabschnitt wird der Neubau errichtet.Die Baustelleneinrichtung wird zu Beginn der Maßnahme hergestellt und bleibt während beider Bauabschnitte bestehen.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.
32756 Detmold
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nachgefordert werden.Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Angebote benannten Klinikum Lippe GmbHeingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.