Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
- Angaben des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung und der Sozialversicherung sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern restlos nachgekommen ist
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung gem. Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) oder nach § 18 Abs. 3 HVTG
- Eigenerklärung bezüglich Steuerabzugs bei Bauleistungen
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (HVTG)
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.