A) Verfahrenssprache
Die Teilnahmeanträge und auch die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
B) Begriffsbezeichnungen
Unter dem nachfolgenden Begriff "Bewerber" werden Einzelbewerber (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bewerbergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bewerber" zu verstehen.
C) Vergabeplattform
Bewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet, sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regelmäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
D) Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Teilnahmeantrages. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
E) Abgabe Teilnahmeantrag
Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist das Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C1) bzw. die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage C2) bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage C3) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen.
F) Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (vgl. § 43 VgV). Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe führt jedoch zwingend zum Angebotsausschluss.
G) Eignungsleihe (andere Unternehmen)
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten, Ressourcen bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 47 VgV).
H) Nachunternehmen ohne Eignungsleihe
Nachunternehmen ohne Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen.
I) Nachforderungen
Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
J) Mehrfachbeteiligungen
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der AG wird einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.