Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG, sieht vor, die bestehende, in die Jahre gekommene, Rollsporthalle aufgrund von erheblichen Mängeln durch einen Ersatzneubau am Standort der bestehenden Rollsporthalle zu ersetzen. Das Grundstück der bestehenden Rollsporthalle liegt am östlichen Rand des öffentlich zugänglichen Bürgerpark Nord. In der Halle ist bereits heute der Hessische Rollsportverband zuhause. Langfristig soll auch der Bundesverband BMX in der Halle angesiedelt werden.
Im Rahmen der Leistungserbringung ist der Rückbau der bestehenden Rollsporthalle durch den AN zu planen, zu betreuen und zu koordinieren. Er übernimmt die Erarbeitung und Zusammenstellung aller im Zusammenhang mit dem Rückbau erforderlichen Anzeige- und Nachweisleistungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Das Gebäude ist dazu im ersten Schritt schadstofffrei zu stellen (Schadstoffsanierung) und im Anschluss vollständig rückzubauen. Es gilt insbesondere zu beachten, dass die Feuerwehrzufahrt zur benachbarten Bertolt-Brecht-Schule jederzeit gewährleistet sein muss.
A1) ProjektteamA2) PersonaleinsatzA3) Projektorganisation
B1) Termine und KostenB2) QaulitätsmanagementB3) Projektspezifische Herausforderungen
Das kalkulatorische Honorarangebot dient der Bewertung des Zuschlagskriteriums.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV in der zum Zeitpunkt der EU-Vergabebekanntmachung geltenden Fassung. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
A) VerfahrensspracheDie Teilnahmeanträge und auch die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen. B) BegriffsbezeichnungenUnter dem nachfolgenden Begriff "Bewerber" werden Einzelbewerber (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bewerbergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bewerber" zu verstehen. C) Registrierung VergabeplattformBewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform (DTVP - Deutsches Vergabeportal GmbH) zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) BewerbungsunterlagenDie Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Teilnahmeantrages. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. E) Abgabe TeilnahmeantragFür die Einreichung des Teilnahmeantrags ist das Formblatt mit der Bezeichnung "C-Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C1 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage C2 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage C3 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. F) Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (vgl. § 43 VgV). Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe führt jedoch zwingend zum Angebotsausschluss. G) Nachunternehmer mit Eignungsleihe (andere Unternehmen) Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten, Ressourcen bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 47 VgV). H) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Nachunternehmen ohne Eignungsleihe sind erst bei Angebotsabgabe zu benennen. I) Nachforderungen Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor. J) Mehrfachbeteiligungen Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallel Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der AG wird einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.K) Die Machbarkeitsstudie, die der Ausschreibung zugrunde liegt, wurde von einem Unternehmen erstellt, das voraussichtlich am Vergabeverfahren teilnehmen wird. Vor diesem Hintergrund wurde das Büro PROPROJEKT als externer Dienstleister mit der Vorbereitung und Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt. Um einen möglichen Informationsvorsprung auszugleichen, werden allen Bietern mit der Angebotsaufforderung alle für die Angebotserstellung relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt.