Die grundhafte Erneuerung der Münsterer Straße in Hofheim am Taunus Ortsteil Lorsbach beinhaltet den Straßenbau, Fußwege, die Erneuerung der Entwässerung und Wasserversorgung, die Erneuerung der Gasleitung, die Verlegung der Stromleitungen, Erneuerung der Lichtmasten, der Austausch einer Mittelspannungsleitung, und die Erneuerung der Telekomleitung. Die Umsetzung der Bauleistung wurde in drei Abschnitten vorgesehen und die ersten beiden Abschnitte sind abgeschlossen.
ECKDATEN 3. BAUABSCHNITTAdresse: Münsterer Straße 32 (Station +486,70) bis zum Knotenpunkt Frankenthal, 65719 Hofheim am Taunus, Stadtteil Hofheim-Lorsbach
Nähere Details sind den Vergabeunterlagen (A-Projektbeschreibung und B-Leistungsbild) zu entnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen:
Objektplanung - Ingenieurbauwerke gem. § 41ff HOAI 2021 sowie Verkehrsanlagen gem. § 45ff HOAI 2021 zzgl. besonderer Leistungen u.a. Bauvermessung nach Anlage 1 Nr. 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI 2021
Im Hinblick auf die Planungsziele wird eine enge Zusammenarbeit und Kooperation im Sinne eines ganzheitlichen Projekterfolgs (integrale Planung) zwischen allen Planungsdisziplinen vorausgesetzt.
Basis der zu erbringenden Leistungen ist das Leistungsbild in Anlehnung an die HOAI (2021):- Objektplanung - Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 41 i.V.m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI sowie - Objektplanung - Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 45 i.V.m. Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI
A1) PROJEKTLEITUNG:A1.1) Projektleitung, A1.2) Stellvertretende Projektleitung und A1.3) Fachbauleitung/ObjektüberwachungA2) PERSONALEINSATZA3) PROJEKTORGANISATION
B1) TERMINE UND KOSTENB2) QUALITÄTS- UND RISIKOMANAGEMENTB3) PROJEKTSPEZIFISCHE HERAUSFORDERUNGEN
Das kalkulatorische Honorarangebot dient der Bewertung des Zuschlagskriteriums.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV in der zum Zeitpunkt der EU-Vergabebekanntmachung geltenden Fassung. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
A) VerfahrensspracheDie Teilnahmeanträge und auch die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen. B) BegriffsbezeichnungenUnter dem nachfolgenden Begriff "Bewerber" werden Einzelbewerber (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bewerbergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bewerber" zu verstehen. C) Registrierung VergabeplattformBewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform (DTVP - Deutsches Vergabeportal GmbH) zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) BewerbungsunterlagenDie Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Teilnahmeantrages. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. E) Abgabe TeilnahmeantragFür die Einreichung des Teilnahmeantrags ist das Formblatt mit der Bezeichnung "C-Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C1 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage C2 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage C3 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. F) Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (vgl. § 43 VgV). Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe führt jedoch zwingend zum Angebotsausschluss. G) Nachunternehmer mit Eignungsleihe (andere Unternehmen) Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten, Ressourcen bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 47 VgV). H) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Nachunternehmen ohne Eignungsleihe sind erst bei Angebotsabgabe zu benennen. I) Nachforderungen Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor. J) Mehrfachbeteiligungen Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallel Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der AG wird einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4VgV vor.
A) Erklärung zu den durchschnittlich festangestellten Beschäftigten zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und in den beiden davor liegenden Jahren mit Qualifikation und Berufserfahrung bezogen auf die ausgeschriebene oder vergleichbare Leistung.B) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft (vgl. Kapitel 2.2) sowie bei Eignungsleihe (vgl. Kapitel 2.3) sind die Angaben in der jeweiligen Anlage anzugeben. Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen werden die jeweiligen Angaben des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft bzw. bei Eignungsleihe addiert.C) Mindestkriterien: - Mind. 3 festangestellte Ingenieure/ Fachplaner im Bereich Ingenieurbauwerke (mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss) mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung - Mind. 3 festangestellte Ingenieure/ Fachplaner im Bereich Verkehrsanlagen (mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss) mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung
A) Der Nachweis der geforderten Referenzen erfolgt durch Eintragung in den nachfolgenden Referenzblättern. Die Prüfung der Referenzen erfolgt nur für die dort eingetragenen Projekte. Allgemeine Referenzlisten werden nicht berücksichtigt.B) Der Bewerber hat zur Darlegung der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung darzulegen. Hierbei sollen für folgende Bereiche Referenzen dargelegt werden:Referenzkategorie 1 - Ingenieurbauwerke:- mind. 2 Referenzen Neubau/Grundhafte Erneuerung einer innerstädtischen Straßenanlage(2 wertungsfähige Referenzen = gesamt max. 100 Punkte)
Referenzkategorie 2 - Verkehrsanlagen:- mind. 2 Referenzen - Neubau/Grundhafte Erneuerung einer innerstädtischen Straßenanlage(2 wertungsfähige Referenzen = gesamt max. 80 Punkte)C) Aus Sicht des Auftraggebers ist die vorgenannte Anzahl an Referenzen in der jeweiligen Referenzkategorie ausreichend. Der Auftraggeber wird, bei Abgabe von mehr als den geforderten Referenzen in der jeweiligen Referenzkategorie die Referenz mit der höchsten Punktzahl in die Wertung einbeziehen. Ein Referenzprojekt darf nicht mehrfach eingereicht werden.D) Die jeweiligen Mindestkriterien müssen erreicht werden, damit die jeweilige Referenz einer Punktewertung unterzogen werden kann:Mindestkriterien für die Referenzkategorie 1:- Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021- Neubau/Grundhafte Erneuerung einer innerstädtischen Straßenanlage*- Fertigstellung der LPH 5-7 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI 2021 innerhalb der letzten 8 Jahre (11/2017 - Zeitpunkt der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge)- Mind. Honorarzone III Mindestkriterien für die Referenzkategorie 2:- Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI 2021- Neubau/Grundhafte Erneuerung einer innerstädtischen Straßenanlage*- Fertigstellung der LPH 5-7 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI 2021 innerhalb der letzten 8 Jahre (11/2017 - Zeitpunkt der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge)- Mind. Honorarzone II Weitere Mindestkriterien für die Referenzkategorie 1 + 2 zu erfüllen in 1.1 oder 1.2 /2.1 oder 2.2:- Fertigstellung der LPH 8 gemäß § 43 / § 47 Abs. 1 HOAI 2021 innerhalb der letzten 8 Jahre (11/2017 - Zeitpunkt der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge)E) Unter Berücksichtigung der angegebenen Mindest- und Höchstzahl werden die entsprechenden Bewerber mit den meisten Punkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber auf dem letztmöglichen Rang gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch einen Losentscheid getroffen (vgl. § 75 Abs.6 VgV).F) Die geforderten Angaben sollen plausibel und nachvollziehbar sowie mit Bezugnahme der gemachten Angaben in einer Projektbeschreibung dargestellt werden. Können die Angaben nicht nachvollzogen werden, ist mit einer schlechteren Bewertung auszugehen.
* Es können dabei 2 Referenzen für grundhafte Erneuerung innerstädtische Straßenanlagen oder 1 Referenz mit einer grundhaften Erneuerung + 1 Referenz mit einem Neubau einer innerstädtischen Straßenanlage eingereicht werden.
A) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.1. Netto-Gesamtumsatz Ingenieurbauwerke2. Netto-Gesamtumsatz Verkehrsanlagen
B) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft (vgl. Kapitel 2.2) sowie bei Eignungsleihe (vgl. Kapitel 2.3) sind die Angaben in der jeweiligen Anlage C1/C2 anzugeben. Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen werden die jeweiligen Angaben des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft bzw. bei Eignungsleihe addiert.
HaftpflichtversicherungA) Mindestdeckungssummen- Personenschäden: 1 Mio. EUR (pro Schadensfall, min. 2-fache Jahresmaximierung)- Sachschäden: 1 Mio. EUR (pro Schadensfall, min. 2-fache Jahresmaximierung)
Der Bewerber erklärt, dass eine Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherer vorliegt bzw. dass falls eine bestehende Haftpflichtversicherung die o.g. Mindestdeckungssummen nicht enthält, im Auftragsfall eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Eine bestehende Versicherungspolice ist beigelegt.
Handels-/ PartnerschaftsregisterA) Für die Einreichung des Teilnahmeantrags sind die nachfolgenden Eigenerklärungen ausreichend. Ein entsprechender Auszug aus dem Handels-/ Partnerschaftsregister ist erst im Auftragsfall vorzulegen.B) Bei Unternehmen mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist im Auftragsfall ein Auszug aus dem jeweiligen Handels-/ Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.C) Für Bewerbergemeinschaften ist die Anlage C1 zu verwenden.
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären sich alle Bewerber, auch soweit aus dem EU-Ausland stammen, mit der Anwendung der HOAI 2021 (dt. Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen) einverstanden.