Gesamtsanierung und Erweiterung der Erasmus-Kittler-Schule (EKiS) in Darmstadt. Vergabe von Objektplanungsleistungen für Freianlagen gemäß § 39 i.V.m. Anlage 11 Nr. 11.1 HOAI in den Leistungsphasen 5-9 ggf. weiterer besonderer Leistungen.
Das Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) plant die Gesamtsanierung und Erweiterung der 1959/1960 errichteten Erasmus-Kittler-Schule (EKiS). Die EKiS ist eine der beiden Berufsschulen des Berufsschulzentrums Mitte (BSZM) und beinhaltet die Berufszweige Technik, Metalltechnik, Maschinenbau und Informationstechnik. Sie befindet sich an der Mornewegstraße, ca. 10 Gehminuten vom Hauptbahnhof Darmstadt entfernt. In den Jahren 1978/1979 fand eine Erweiterung des Hauptgebäudes durch eine Aufstockung statt; 2012 wurde der Neubau des Werkstattgebäudes in Betrieb genommen. Mit dem nun geplanten Anbau des Klassentraktes (Erweiterung des Südflügels) sowie der Bestandssanierung des Kerngebäudes soll ein wesentlicher Meilenstein für den Ausbau des BSZM Mitte erreicht werden.
A1) Projektteam: 15% A2) Personaleinsatz: 5% A3)Projektorganisation: 10%
B1) Termine und Kosten: 5% B2) Qualitäts- undRisikomanagement: 5% B3) Projektspezifische Herausforderungen: 30%
C) Honorar
Weitere Details entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:A - Projektbeschreibung inkl. Anlagen;B - Leistungsbild;C - Teilnahmeantrag inkl. Anlagen;D - Bewerbungsbedingungen inkl. Anlagen (informatorisch)
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV in der zum Zeitpunkt der EU-Vergabebekanntmachung geltenden Fassung. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistung. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
A) VerfahrensspracheDie Teilnahmeanträge und auch die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen. B) BegriffsbezeichnungenUnter dem nachfolgenden Begriff "Bewerber" werden Einzelbewerber (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bewerbergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bewerber" zu verstehen. C) Registrierung VergabeplattformBewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform (DTVP - Deutsches Vergabeportal GmbH) zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) BewerbungsunterlagenDie Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Teilnahmeantrages. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. E) Abgabe TeilnahmeantragFür die Einreichung des Teilnahmeantrags ist das Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C1), die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage C2) bzw. die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage C3) zu verwenden. DerTeilnahmeantrag sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen.F) Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (vgl. § 43 VgV). Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe führt jedoch zwingend zum Angebotsausschluss. G) Nachunternehmer mit Eignungsleihe (andere Unternehmen) Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten, Ressourcen bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 47 VgV). H) Nachunternehmer ohne Eignungsleihe Nachunternehmen ohne Eignungsleihe sind erst bei Angebotsabgabe zu benennen. I) Nachforderungen Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor. J) Mehrfachbeteiligungen Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallel Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der AG wird einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.