Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe von 0,5 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen in Krankenhäusern und Rehakliniken auf. Der Bewerber muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Krankenhäuser und Rehakliniken.
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Weniger als 0,5 Mio. EUR = Ausschluss,
Mehr als 0,5 Mio. EUR und Weniger als 1,0 Mio. EUR = 1 Punkt,
Mehr als 1,0 Mio. EUR und Weniger als 1,5 Mio. EUR = 2 Punkte,
Mehr als 1,5 Mio. EUR und Weniger als 2,0 Mio. EUR = 3 Punkte,
Mehr als 2,0 Mio. EUR und Weniger als 2,5 Mio. EUR = 4 Punkte,
Mehr als 2,5 Mio. EUR und Weniger als 3,0 Mio. EUR = 5 Punkte,
Mehr als 3,0 Mio. EUR und Weniger als 3,5 Mio. EUR = 6 Punkte,
Mehr als 3,5 Mio. EUR und Weniger als 4,0 Mio. EUR = 7 Punkte,
Mehr als 4,0 Mio. EUR und Weniger als 4,5 Mio. EUR = 8 Punkte,
Mehr als 4,5 Mio. EUR und Weniger als 5,0 Mio. EUR = 9 Punkte,
Mehr als 5,0 Mio. EUR = 10 Punkte
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Ausschlusskriterium: Weniger als 0,5 Mio. EUR durchschnittlichen jährlichen Umsatz