Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Einreichung von mindestens drei geeigneten Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten fünf Jahren (2020-2025), welche die Mindestanforderungen erfüllen.
Mindestanforderungen an die Projektreferenzen:
- KIS-Einführungen mit vollständiger Abdeckung der Kernfunktionen (darunter wird seitens des Auftraggebers folgendes verstanden: Patientenmanagement (mit Aufnahme, Verlegung, Entlassung, Bettenplanung und (Behandlungs-)Vertrag; Medizinische Dokumentation (mit Anamnese, medizinischen Basisdaten, Befundung, Arztbriefschreibung, Diagnosen- und Prozedurenerfassung); Medikationsmanagement (mit Verordnung, Verabreichung, Kontrolle und idealerweise AMTS-Prüfung); OP-Management (mit Planung, Dokumentation, Materialerfassung und Anästhesie); Pflegedokumentation (mit Pflegeplanung und -dokumentation); Abrechnung (mit DRG-Kodierung, Leistungserfassung, §301 SGB V, ambulante Abrechnungsarten, EBM und GOÄ) sowie Implementierung von Schnittstellen (mit mind. 10 Fremdsystemen über Hl7v2 und/oder FHIR bidirektional angebunden)
- Das Referenzprojekt ist im Geltungsbereich der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) umgesetzt worden.
- Das Referenzprojekt ist in einem Krankenhaus mit mindestens 800 Betten (gemäß dem Krankenhausbettenplan) implementiert worden. Ein Krankenhaus muss dabei eine selbstständige Krankenhauseinheit (z.B. Krankenhäuser mit eigener Krankenhausnummer) sein. Verbünde von Krankenhäusern werden nur dann als eine einheitliche Referenz anerkannt, wenn zwischen diesen ein klarer Funktionszusammenhang besteht und das KIS gemeinsam von allen Krankenhäusern betrieben/genutzt wird.
- Durchführung in deutscher Sprache in einem Krankenhaus in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz).
- Die Referenz wird nur gewertet, wenn das Projekt eine technische KIS-Implementierung umfasst und bereits ein (teilweiser) Echtbetrieb vorliegt. Ein (teilweiser) Echtbetrieb bedeutet, dass in (Pilot-)Abteilungen/ Kliniken bereits erste klinische und/ oder administrative Endanwender das KIS in ihrer alltäglichen Arbeit nutzen.
Auf Anlage 2F4 wird verwiesen.