Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
1. Personenschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
2. Sachschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
3. Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
Ein Versicherungsnachweis über die geforderte Firmenhaftpflichtversicherung beziehungs-weise eine schriftliche Erklärung zur Erhöhung der Firmenhaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Antrag zwingend beigelegt werden.