Die Stadt Velen beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus auf einem städtischen Grundstück am südlichen Ortseingang zu Ramsdorf. Die Stadt Velen als Träger öffentlicher Belange ist nach dem BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz 2021) verpflichtet eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend einsatzfähige Feuerwehr vorzuhalten. Das mittlerweile in die Jahre gekommene Gebäude an der Gräfte mitten im Ortskern von Ramsdorf entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und geltendem Arbeitsschutz. Aus diesem Grund möchte die Stadt Velen ihrer Feuerwehr ein zeitgemäßes und funktionales Gebäude errichten. Durch die begrenzte Flächenverfügbarkeit auf dem bestehenden Grundstück im Ortskern kann das derzeitige Gerätehaus nicht adäquat erweitert werden.
Gegenstand der losweisen Ausschreibung waren die Objekt- und Fachplanungsleistungen zu folgenden HOAI-Leistungsbildern:Los 1: Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9.Los 2: Fachplanung TGA HLS gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9.Los 3: Fachplanung TGA ELT gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppe 4 und 5 in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9.
siehe Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix"
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden mit Vertragsabschluss in allen Losen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 (Lose 1 und 2) bzw. 1 bis 3 (Los 3) beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe: LPhen 5 und 63. Beauftragungsstufe: LPhen 7 bis 9
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Gegenstand dieses Loses war die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9.Neben den übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Loses war die Fachplanung TGA HLS gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9.Neben den übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Loses war die Fachplanung TGA ELTgemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5 in den Leistungsphasen 1 bis 9.Neben den übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.