Verfahrensangaben

Gewerbe- und Industriegebiet Fernholte - Straßenbau, Kanalbau und Versorgungsleitu...

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2026 09:00 Uhr
15.09.2026 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hansestadt Attendorn
DE126174151
Kölner Straße 12
57439
Attendorn
Deutschland
DEA59
stadt@attendorn.org
+49 2722 64 0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE 125 233 481
Münsterstraße 1-3
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
vergabestelle@wolter-hoppenberg.de
+49 238192122-0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45230000-8
45231300-8
45231400-9
45232140-5
45232400-6
45232411-6
45232440-8
45233000-9
45233120-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Straßen-, Tief- und Kanalbauarbeiten zur Herstellung der Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets Fernholte in Attendorn (Straßen- und Kanalbau sowie Versorgungsleitungen)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Hansestadt Attendorn plant die Umsetzung der Arbeiten zur Erschließung der Gewerbeflächen im geplanten Gewerbe- und Industriegebiet Fernholte. Leistungsgegenstand sind folgende Teilleistungen:
Baustelleneinrichtung; Herstellung Baustraße im Gewerbe- und Industriegebiet; Endausbau Zubringerstraße; Regenwasserkanal, Regenklärung und Retentionsbodenfilter; Schmutzwasserkanal; Grundstücksanschlussleitungen; Löschwasserversorgung; Versorgungsleitungen (Bigge Energie).
Folgende ungefähre Hauptmassen sind enthalten: 14.250 to Frostschutzmaterial; 80 Stk. Straßenabläufe; 3.700 to Asphalttragschicht; 1.060 to Asphaltbinderschicht; 40 Stk. Beleuchtungsstandorte; 1.750 m Stahlbetonrohr DN 300 - DN 900; 1.730 m Beton-/Kunststoff-Kombinationsrohr DN 250; 80 Stk. Schachtbauwerke; 3 Stk. Löschwasserbehälter mit je 300 cbm Volumen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2027
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
57439
Attendorn
Deutschland
DEA59

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
niedrigster Preis

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRMUTT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Eignung (Angaben sind immer vorzunehmen, soweit das Unternehmen nicht PQ-qualifiziert ist)
Das Formular für diese Eigenerklärungen ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.
2.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Angaben oder sonstige Unterlagen
werden im Rahmen des nach § 16a EU VOB/A Zulässigen nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Gemäß § 6e EU VOB/A.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignungskriterium ist die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Zum Eignungsnachweis genügt zunächst die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Eigenerklärung Eignung) mit dem Angebot. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug bzw. ein Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eignungskriterien sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens sowie die Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Eignungskriterium sind Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Tiefbauarbeiten für Straßen, Kanäle und/oder Versorgungsleitungen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eignungskriterium ist die Angabe der technischen Fachkräfte (einschließlich Berufsqualifikation), die die Leistung tatsächlich erbringen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Eignungskriterium ist die technische Ausrüstung des Unternehmens.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung