Straßen-, Tief- und Kanalbauarbeiten zur Herstellung der Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets Fernholte in Attendorn (Straßen- und Kanalbau sowie Versorgungsleitungen)
Die Hansestadt Attendorn plant die Umsetzung der Arbeiten zur Erschließung der Gewerbeflächen im geplanten Gewerbe- und Industriegebiet Fernholte. Leistungsgegenstand sind folgende Teilleistungen:Baustelleneinrichtung; Herstellung Baustraße im Gewerbe- und Industriegebiet; Endausbau Zubringerstraße; Regenwasserkanal, Regenklärung und Retentionsbodenfilter; Schmutzwasserkanal; Grundstücksanschlussleitungen; Löschwasserversorgung; Versorgungsleitungen (Bigge Energie).Folgende ungefähre Hauptmassen sind enthalten: 14.250 to Frostschutzmaterial; 80 Stk. Straßenabläufe; 3.700 to Asphalttragschicht; 1.060 to Asphaltbinderschicht; 40 Stk. Beleuchtungsstandorte; 1.750 m Stahlbetonrohr DN 300 - DN 900; 1.730 m Beton-/Kunststoff-Kombinationsrohr DN 250; 80 Stk. Schachtbauwerke; 3 Stk. Löschwasserbehälter mit je 300 cbm Volumen.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Eignung (Angaben sind immer vorzunehmen, soweit das Unternehmen nicht PQ-qualifiziert ist)Das Formular für diese Eigenerklärungen ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Fehlende Angaben oder sonstige Unterlagenwerden im Rahmen des nach § 16a EU VOB/A Zulässigen nachgefordert.
Gemäß § 6e EU VOB/A.Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Gemäß § 6e EU VOB/A.Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Eignungskriterium ist die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.Zum Eignungsnachweis genügt zunächst die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Eigenerklärung Eignung) mit dem Angebot. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist die Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug bzw. ein Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Eignungskriterien sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens sowie die Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".
Eignungskriterium sind Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Tiefbauarbeiten für Straßen, Kanäle und/oder Versorgungsleitungen.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".
Eignungskriterium ist die Angabe der technischen Fachkräfte (einschließlich Berufsqualifikation), die die Leistung tatsächlich erbringen.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".
Eignungskriterium ist die technische Ausrüstung des Unternehmens. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in der Vergabeunterlage "Eigenerklärung Eignung".
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.