Verfahrensangaben

Objektplanung Umgestaltung Marktplatz Kamen

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.08.2026
03.09.2026 09:00 Uhr
28.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Kamen
DE 125219952
Rathausplatz 1
59174
Kamen
Deutschland
DEA5C
stadtplanung@stadt-kamen.de
+49 2307148-2660

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE 125 233 481
Münsterstraße 1-3
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Vergabestelle
vergabestelle@wolter-hoppenberg.de
+49 238192122-0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Alte Markt bildet die Herzkammer der Stadt Kamen. Er benötigt im Hinblick auf das Thema Klimaanpassung zwingend eine Neugestaltung, um zukünftigen Herausforderungen in Sachen Hitze und Starkregen begegnen zu können. Die Stadt Kamen als Auftraggeberin strebt eine neue Multifunktionalität an, die nicht mehr auf punktuelle Veranstaltungen ausgerichtet ist, sondern auf ganzjährige Aufenthaltsqualität im Zeichen des Klimawandels. Die angrenzende Bahnhofstraße als zentrale Verbindungsachse zum Sesekepark ist dabei integraler Bestandteil des Vorhabens.
Gegenstand des Auftrags sind die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Objektplanung des Vorhaben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags sind die Architekten- und Ingenieurleistungen für die Objektplanung zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Umgestaltung Marktplatz Kamen". Soweit Ingenieurbauwerke (z. B. ein Regenrückhaltesystem, ein Abwasserkanal oder Stützbauwerke) zu planen sind, fällt auch die entsprechende Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die genannten Leistungsbilder, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist.
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen (u.a. zur örtlichen Bauüberwachung) übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2027
01.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kamen
Deutschland
DEA5C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept)

Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (30%), Organisatorische Herangehensweise (7,5%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7,5%) und Kosten und Terminmanagement (15%).
Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung verantwortliche/-r Planer/-in

Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/-r Planer/-in benannt wird.
Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Höhe des angebotenen Honorars

Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).

Zusätzliche Angaben

Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRMULE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eignungskriterium sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Diese sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen.
Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die anzugebenden Umsätze als Kriterium 3 berücksichtigt. Entsprechend der prozentualen Gewichtung dieses Kriteriums werden dabei maximal 5 Wertungspunkte vergeben. Hierbei werden folgende Unterkriterien gebildet:
3.1 durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: max. 3 Punkte;
3.2 Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr: max. 2 Punkte.
Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium sind Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 8 Jahren. Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Neuplanung oder Neugestaltung eines innerstädtischen Platzes und/oder einer innerstädtischen Straße/Fußgängerzone.
b) Zum Leistungsbild Freianlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und bereits abgeschlossen.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.
d) Die Baukosten (ohne Baunebenkosten) für die Freianlagen (ggf. einschließlich Verkehrsanlagen, aber ohne Kanalisation/Ingenieurbauwerke) betrugen mind. 2,5 Mio. EUR ohne MwSt.
e) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.09.2018 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung lag nicht vor diesem Stichtag.
Im Sinne der Anforderung b) gilt eine Leistungsphase als abgeschlossen, wenn alle zu ihr gehörenden Grundleistungen vollständig erbracht sind (deren Abnahme ist nicht entscheidend). Abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Mindestanforderung an die Eignung ist, dass Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 abdecken, wobei jeweils nur im zuvor erläuterten Sinne abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden.
Die Referenzen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen.
Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden vom Bewerber im Bewerbungsformular zu benennende Wertungsreferenzen als Kriterium 1 berücksichtigt. Dabei können bis zu vier Wertungsreferenzen benannt werden (für den Nachweis, dass die Mindestanforderung an die Eignung erfüllt ist, können weitere Referenzen benannt werden). Auf jede Wertungsreferenz entfällt bei der Bewertung der im Folgenden erläuterten Unterkriterien ein Viertel des jeweils angegebenen Maximalpunktwerts.
Entsprechend der prozentualen Gewichtung des Kriteriums 1 werden maximal 85 Wertungspunkte vergeben.
Für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit (Grundkriterium 1.1) werden dabei max. 20 Punkte vergeben.
Zusätzlich werden zu jeder Wertungsreferenz weitere Eigenschaften abgefragt und als weitere Unterkriterien berücksichtigt, wobei eine Punktbewertung immer zusätzlich voraussetzt, dass das Grundkriterium 1.1 bei der jeweiligen Wertungsreferenz erfüllt ist:
1.2 Nach Abschluss des Vorhabens wurde bzw. wird der Platz bzw. die Straße zu mindestens 60% als Fußgängerbereich oder verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen: max. 10 Punkte.
1.3 Das Vorhaben umfasste auch die Neugestaltung einer bereits bestehenden Straßenverkehrsanlage und hierzu wurde die Objektplanung zum Leistungsbild Verkehrsanlagen mitbearbeitet: max. 10 Punkte.
1.4 Ein zentrales Planungsziel war die Berücksichtigung von Aspekten der Klimafolgenanpassung: max. 25 Punkte.
1.5 Umfang der bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Leistungsphasen: max. 20 Punkte.
Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
85,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eignungskriterium ist die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit stadtplanerischem oder landschaftsgestalterischem Schwerpunkt, sowie aller Mitarbeiter/-innen (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar jeweils im Jahresdurchschnitt der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell.
Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit stadtplanerischem oder landschaftsgestalterischem Schwerpunkt darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Außerdem darf die Gesamtzahl aller festen Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Mitarbeiterzahlen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen.
Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen als Kriterium 2 berücksichtigt. Entsprechend der prozentualen Gewichtung dieses Kriteriums werden dabei maximal 10 Wertungspunkte vergeben. Hierbei werden folgende Unterkriterien gebildet:
2.1 aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit stadtplanerischem oder landschaftsgestalterischem Schwerpunkt: max. 6 Punkte.
2.2 aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (ohne bereits unter 2.1 gewertete Mitarbeiter/-innen): max. 4 Punkte.
Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung