Der Auftraggeber beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung Von-Galen-Grundschule in Gescher, um diese an die aktuellen baulichen und pädagogischen Anforderungen anzupassen.Die Objektplanung der Gebäude und Freianlagen war bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbs. Vorgesehen sind sowohl Maßnahmen an Bestandsgebäuden als auch ein Erweiterungsneubau.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (für die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik - Schallschutz). Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (siehe "Angaben zu Optionen").
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (für die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik - Schallschutz) für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Umbau und Erweiterung Von-Galen-Schule".Der Auftrag umfasst sämtliche Leistungsphasen für die genannten Leistungsbilder bzw. Anwendungsbereiche, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist.Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (40%) und Organisatorische Herangehensweise (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet wird die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/-r Projektingenieur/-in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 zum Leistungsbild Tragwerksplanung und die Leistungsphasen 1 bis 4 zum Leistungsbild Bauphysik (für beide genannten Anwendungsbereiche) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPh 4 für das Leistungsbild Tragwerksplanung sowie LPhen 5 und 6 für beide Leistungsbilder) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9 bei entsprechendem Bedarf; ggf. nur für eines der genannten Leistungsbilder).
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens. Die Leistungen des Auftragnehmers enden entsprechend dem noch abzustimmenden Bauzeitenplan entsprechend früher.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV. Im Bewerbungsformular (Teilnahmeunterlage T01) fehlende Angaben, die für die Bewertung der Bieterauswahl-Kriterien relevant sind, werden bei Fehlen zwar nachgefordert, aber nur zur Abwendung eines sonst drohenden Ausschlusses; bei der Bewertung der Bieterauswahl-Kriterien werden nachgereichte Angaben dagegen nicht berücksichtigt.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 3 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder die Erweiterung eines Gebäudes.b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Das Tragwerk entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.d) Die Baukonstruktionskosten (KG 300 entspr. DIN 276) betrugen mind. 1.500.000 EUR ohne MwSt. e) Die Leistungen zur Tragwerksplanung wurden nicht vor dem 01.06.2023 beendet.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 5 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Anzahl fester Mitarbeiter/-innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/-innen, die entweder über einen Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder über einen Abschluss als Bautechniker/-in, Konstrukteur/-in, Systemplaner/-in oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.