Die Hansestadt Attendorn beabsichtigt einen Umbau der Grundschule in Ennest. Ziel der Maßnahme sind bauliche Anpassungen, mit denen insbesondere die gesetzliche Vorgabe, jedem Kind einen verbindlichen Anspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule (OGS) zu ermöglichen, umgesetzt werden soll. Auch soll veränderten pädagogisch-didaktischen Anforderungen an den Betrieb einer Grundschule Rechnung getragen werden. Mit zweckgerichteten An- und Umbauten soll dabei eine deutliche Verbesserung der Grundschule in Ennest herbeigeführt werden.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8. Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe "Angaben zu Optionen).
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Umbau Grundschule Ennest". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (30%), Organisatorische Herangehensweise (10%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7,5%) und Kosten- und Terminmanagement (12,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet wird die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Fachplaner/in HLS benannt wird, sowie die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Fachplaner/in ELT benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Berufsqualifikation als Ingenieur/inZugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren.Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für mindestens die Anlagengruppen 1, 2 und 3 bearbeitet.c) Hierbei wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).d) Die genannten Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI.e) Die Summe der Baukosten (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt. Maßgeblich sind dabei nur die Kosten für die Maßnahmen am Bestandsgebäude, ggf. einschließlich der Kosten eines Anbaus oder einer Aufstockung, aber ohne die Kosten eines eventuellen sonstigen Erweiterungsneubaus.f) Die Ingenieurleistungen für die genannten Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.01.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Fertigstellung (siehe b) dieser Anlagengruppen lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen mindestens in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren.Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.b) Für dieses Vorhaben wurde die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für mindestens die Anlagengruppe 4 bearbeitet.c) Hierbei wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).d) Die Anlagengruppe 4 entsprach mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI.e) Die Summe der Baukosten (KG 440+450 entspr. DIN 276) betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt. Maßgeblich sind dabei nur die Kosten für die Maßnahmen am Bestandsgebäude, ggf. einschließlich der Kosten eines Anbaus oder einer Aufstockung, aber ohne die Kosten eines eventuellen sonstigen Erweiterungsneubaus.f) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppe 4 wurden nicht vor dem 01.01.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Fertigstellung (siehe b) dieser Anlagengruppe lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie Anzahl fester Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) an Ingenieur/innen oder Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) und an Ingenieur/innen oder Techniker/innen der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik (oder vergleichbar) darf jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.