Die St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH beabsichtigt den Neubau eines Bettenhauses. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau eines dreigeschossigen Bettenhauses, anschließend an das Bestandsbettenhauses, Bauteil B des St. Irmgardis-Krankenhaus in Süchteln. Im Erdgeschoss wird eine neue Eingangssituation mit Information, Aufnahmeplätzen mit Wartebereich und überwachter Abhol-Wartefläche geschaffen. Die weiteren Flächen vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss dienen der Pflege.
Gegenstand der losweisen Ausschreibung waren die Fachplanungsleistungen zu folgenden HOAI-Leistungsbildern:Los 1: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6.Los 2: Fachplanung TGA HLS gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 in den Leistungsphasen 1 bis 9.Los 3: Fachplanung TGA ELT gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppe 4 bis 6 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
siehe Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix"
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 (wobei die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nur für die Anlagengruppen 1,3 und 7 im Los 2 zu bearbeiten ist) je Los beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe: LPhen 5 bis 7 bzw. 5 und 6 (Los 1);3. Beauftragungsstufe: LPhe 8 ( nur Los 2 & 3);3. Beauftragungsstufe: LPhe 9 ( nur Los 2 & 3).
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Gegenstand dieses Loses war die Fachplanung TGA HLS gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 3 & 7 in den Leistungsphasen 1 bis 9.Neben den übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Loses war die Fachplanung TGA ELT gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 bis 6 in den Leistungsphasen 1 bis 9.Neben den übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.