Schlüsselfertige Errichtung (einschließlich noch erforderlicher Planungsleistungen und der Einholung der Baugenehmigung) eines Tierasyls in Hamm. Das Tierasyl dient zur Aufnahme, Versorgung und Vermittlung von beschlagnahmten Tieren und Fundtieren in Hamm und umfasst drei Gebäude: ein Haupthaus (BGF ca. 358 qm), ein Katzenhaus (BGF ca. 240 qm) und ein Hundehaus (BGF ca. 437 qm).
Die Hamm.Invest GmbH (Tochtergesellschaft der Stadt Hamm) beabsichtigt den Neubau eines Tierasyls in Hamm. Das Bauvorhaben soll als eingeschossiger Neubau bestehend aus drei Gebäuden an der Römerstraße südlich des "Nienbrügger Bergs" in 59065 Hamm errichtet werden.Das Hauptgebäude soll im Effizienhaus-40-Standard errichtet werden. Vorgesehen ist eine Holzkonstruktion mit einer Holzfassade. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage in Kombination mit einem Gründach geplant. Die Technik soll auf dem Dach so dimensioniert werden, dass sie optisch nicht über die Attika hinausragt. Die Entwässerung wird durch die Attika geführt und durch Fallrohre an der Fassade abgeleitet.Das Hunde- und das Katzenhaus werden nicht nach einem Effizienzhausstandard errichtet, jedoch ebenfalls beheizt und sind entsprechend winddicht und wärmegedämmt auszuführen. Für diese beiden Gebäude ist vorgesehen, dass sie bis ca. 1 m über Oberkante des Geländes aus einer Betonwanne gebaut und darüber ebenfalls in Holzrahmenbauweise ausgeführt werden. Zudem erhalten diese beide Gebäude jeweils ein leicht geneigtes Satteldach, ebenfalls mit Dachbegrünung und PV-Anlage.Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Tierasyls (mit zugehörigen Außenanlagen) einschließlich aller hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen (insb. der Genehmigungs- und Ausführungsplanung).
Niedrigster Preis
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, die den Teilnahmeunterlagen als Formular beigefügt ist.2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über die elektronische Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Fehlende Angaben oder sonstige Unterlagen werden im Rahmen des nach § 16a EU VOB/A Zulässigen nachgefordert.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Anforderungen erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Bauvorhaben) war der schlüsselfertige Neubau eines Gebäudes. b) Der Auftragswert (Vergütung des Auftragnehmers) betrug mindestens 3 Mio. EUR ohne MwSt. c) Das Bauvorhaben ist fertiggestellt (d.h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2021.Mindestens eine benannte Referenz muss alle genannten Anforderungen erfüllen, sonst gilt der Bewerber als ungeeignet.
Aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt oder mit Bauvorlageberechtigung aus sonstigen Gründen.
Aktuelle Anzahl leitender technischer Mitarbeiter/innen (Projekt- und Bauleiter/innen)
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Bauleistungen (Mindestwert: 5 Mio. EUR)
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall von 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sachschäden. Die genannten Mindestdeckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle desselben Versicherungsjahrs mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.Es genügt der Nachweis (Versicherungsbestätigung), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen werden kann.
Globalpauschalfestpreis
Vertragserfüllungssicherheit über 5% des vereinbarten Pauschalfestpreises, die nach Abnahme auszutauschen ist gegen eine Mängelsicherheit über 3% der Gesamt-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Schlussrechnung.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen