Der Auftraggeber beabsichtigt die energetische Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Soest. Die energetische Sanierung soll unter Berücksichtigung möglicher Klimafolgenanpassungsmaßnahmen erfolgen. Eine Entwurfsplanung liegt bereits vor.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 4 bis 9. Ziel des Vorhabens ist insbesondere eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Sanierung soll während des laufenden Betriebs durchgeführt werden, weshalb spezielle Anforderungen an die Umsetzung im Hinblick auf serielles bzw. modulares Sanieren zu beachten sind.Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertung von Aussagen des Bieters zur Herangehensweise (Projektkonzept)
Bewertung der Erfahrung verantwortliche/r Projektbearbeiter/in
Honorarhöhe
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Energetische Gebäudesanierung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieses Loses ist die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.