Die Auftraggeberin ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von den drei entsorgungspflichtigen Körperschaften Stadt Bielefeld, Kreis Herford und Kreis Lippe zu dem Zweck gegründet wurde, die in ihrem Gebiet getrennt eingesammelten Bioabfälle ab dem 01.07.2029 gemeinsam zu verwerten. Hierzu soll am Standort Lemgo eine Anlage für die Verarbeitung von 85.000 t/a Bioabfall errichtet werden. An diesem Standort betreibt derzeit noch die Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe (als nicht mit der Auftraggeberin identische alleinige Tochtergesellschaft des Kreises Lippe) eine Vergärungs- und Kompostierungsanlage für im Rahmen der Hausmüllerfassung getrennt gesammelte Bioabfälle. Es ist bevorzugt vorgesehen, die neue Anlage auf einem Nachbargrundstück der Bestandsanlage zu errichten. Alternativ hierzu kommt aber auch ein Umbau im Bestand in Betracht.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Übertragung aller für die Umsetzung des oben kurz skizzierten und in Teil A der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B01) näher beschriebenen Vorhabens erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Generalplaner. Dies umfasst insbesondere die Objektplanung zu den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, die Fachplanung zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8), die Leistungsbilder Bauphysik, Geotechnik und Planungsbegleitende Vermessung sowie Leistungen zum bauordnungsrechtlichen Brandschutz (gemäß einschlägigem AHO-Heft).Der Auftrag umfasst auch umfangreiche besondere und sonstige Leistungen, insb. detaillierte Betriebskostenrechnungen und Wirtschaftlichkeitsnachweise in den LPhen 2 und 3 sowie die umfassende Anlagendokumentation. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertung von Aussagen des Bieters zur Herangehensweise (Projektkonzept)
Bewertung der Erfahrung verantwortliche Projektbearbeiter
Honorarhöhe
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Abweichend hiervon werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen für Geotechnik bereits vollumfänglich mit der Beauftragungsstufe 1 übertragen.Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Einzelheiten sind der als Vergabeunterlage B01 bereitgestellten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Aufnahme des Produktionsbetriebs (nach vorheriger Inbetriebnahmephase und Probebetrieb). Restleistungen zur LPh 8 sowie die Leistungen zur LPh 9 sind auch noch nach diesem Termin zu erbringen.
Errichtung einer modernen Bioabfallverwertungsanlage
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.