Erd- und Gründungsarbeiten zur Errichtung des neuen Betriebsgebäudes auf der Kläranlage Leverkusen, Baustelleneinrichtung, Kampfmittelsondierung
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Fehlende Angaben oder sonstige Unterlagen werden im Rahmen des nach § 16a EU VOB/A Zulässigen nachgefordert.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Eignungskriterium ist die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten bis zu 5 Jahren. Der Nachweis kann entweder durch Verweis auf die in einem PQ-Verzeichnis hinterlegten Angaben oder durch eine Eigenerklärung erbracht werden, wobei zunächst eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund genügt und eine konkrete Benennung von drei Referenzen von den Bietern, die in die engere Wahl gelangen, erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorzulegen ist.
Eignungskriterium ist die Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Nachweis kann entweder durch Verweis auf die in einem PQ-Verzeichnis hinterlegten Angaben oder durch eine Eigenerklärung erbracht werden, wobei zunächst eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund genügt und konkrete Angaben zur Zahl der Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal, von den Bietern, die in die engere Wahl gelangen, erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zu machen sind.
Eignungskriterium ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregisterauszug. Zum Nachweis genügt im Angebot zunächst eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder ein Verweis auf die Eintragung im PQ-Verzeichnis. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben zur Bestätigung auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die entsprechende Gewerbeanmeldung, den entsprechenden Handelsregisterauszug und die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen, soweit diese Unterlagen nicht unter der im Angebot angegebenen Eintragung im PQ-Verzeichnis abrufbar sind.
Eignungskriterium ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen oder andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Zum Nachweis genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Formblatt 124 VHB Bund oder ein Verweis auf die entsprechenden Angaben im PQ-Verzeichnis.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% der vorläufigen Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Abnahme.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.