Der Ver- und Entsorgungsbetrieb Waltrop AöR hat den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Stadt Waltrop ausgeschrieben.
Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht aus den im Leuchtstellenregister genannten Leuchtstellen sowie dem Straßenbeleuchtungsnetz.
Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere- Benennung eines persönlichen Ansprechpartners- die Bestellung eines Anlagenverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100- das Schalten der Straßenbeleuchtung,- das Störungsmanagement,- die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten,- die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebes und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage,- Informationspflichten/Reporting und Beratungsleistungen (ohne Planungs- und Projektierungsleistungen).
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung inklusive der Störungsbeseitigung sowie das Beseitigen von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von Höherer Gewalt.
Diverse Inhalte der Leistungsbeschreibung werden optional beschafft.
Der Betreibervertrag verlängert sich um 5 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit durch die Auftraggeberin oder die Auftragnehmerin schriftlich gekündigt wird. Der Betreibervertrag endet spätestens am 31.03.2036, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.).
Diverse Inhalte der Leistungsbeschreibung (Erneuerungs-/Änderungsmaßnahmen, Mastanstriche, Planungsleistungen) werden optional beschafft. Details sind der Kurzform der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es wurden die Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die die festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllen. Eine Bewerberauswahl anhand gewichteter Eignungskriterien fand nicht statt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.