Die Stadt Velen beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus auf einem städtischen Grundstück am südlichen Ortseingang zu Ramsdorf baulich zu realisieren. Die Stadt Velen als Träger öffentlicher Belange ist nach dem BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz 2021) verpflichtet eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend einsatzfähige Feuerwehr vorzuhalten. Das mittlerweile in die Jahre gekommene Gebäude an der Gräfte mitten im Ortskern von Ramsdorf entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und geltendem Arbeitsschutz. Aus diesem Grund möchte die Stadt Velen ihrer Feuerwehr ein zeitgemäßes und funktionales Gebäude errichten. Durch die begrenzte Flächenverfügbarkeit auf dem bestehenden Grundstück im Ortskern kann das derzeitige Gerätehaus nicht adäquat erweitert werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt jeweils stufenweise (Näheres siehe unten).
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (40%) und Organisatorische Herangehensweise (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Ingenieur/in benannt wird.
Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen für die 2. Beauftragungsstufe sind die Leistungsphasen 5 und 6.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen, sofern in diesen Leistungsphasen Leistungen zu erbringen sind.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Nachweis der Berufsqualifikation als Bauingenieur/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen eine Vorlage im Original zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre) zur Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes inklusive einer Halle oder eines vergleichbaren Gebäudes mit einer Spannweite von mindestens 15 Metern, für das Gebäude war die Einholung einer Baugenehmigung oder einer vergleichbaren Genehmigung erforderlich, bei den Referenzen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung bearbeitet und abgeschlossen, das Objekt entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021, die Baukosten beliefen sich (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in der KG 300 (entspr. DIN 276) auf mind. 2,5 Mio. EUR (ohne MwSt.) und die zum maßgeblichen Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.06.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieter-Referenzformular.
Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023 bis 2025 sowie aktuell) mit der Berufsqualifikation Bauingenieur/in.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Bauingenieur/innen, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.