Gefordert werden Bieterreferenzen aus den letzten fünf Jahren mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Voraussetzung hierfür ist u.a. folgende Eigenschaft der Referenz:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau eines Gebäudes inkl. einer Halle oder eines vergleichbaren Gebäudes mit einer Spannweite von mindestens 15 m. Diese Anforderung wird auf 12m herabgesetzt.
Die Anforderung a) an die allgemeine Vergleichbarkeit der Bieterreferenz zum Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit wurde angepasst. Gefordert wird ab sofort:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau eines Gebäudes inkl. einer Halle oder eines vergleichbaren Gebäudes mit einer Spannweite von mindestens 12 m.