Der Auftraggeber beabsichtigt die Sanierung des ca. 320 m langen Immermannwalls zwischen Thomätor und Grandweger Tor in Soest. Der Immermannwall besteht aus drei historischen Mauerzügen mit einem dazwischenliegenden Promenaden- bzw. Wallkronenweg. Die Maßnahme umfasst die Prüfung und Wiederherstellung der Standsicherheit sowie die denkmalgerechte Instandsetzung der historischen Wehranlage. Projektgrundlage bildet das Wallentwicklungskonzept, das bereits bei den Sanierungen von Bruno-, Dassel- und Freiligrathwall erfolgreich angewendet wurde. Die Sanierungsmaßnahme orientiert sich an der denkmalgerechten Wiederherstellung der Gesamtstruktur unter Berücksichtigung baulicher, geotechnischer und sicherheitstechnischer Anforderungen.
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zur Objektplanung für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Sanierung Immermannwall". Die Leistungen sind dabei unabhängig davon, ob das zu sanierende Objekt nach den Bestimmungen der HOAI als Gebäude anzusehen ist (wovon zumindest für den Bereich der Bastion auszugehen ist) oder als Freianlage (was für die übrige Maueranlage in Betracht kommt), nach den für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) zu bearbeiten.Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 für das genannte Leistungsbild, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist und eine Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung voraussichtlich nicht bzw. nur im Bedarfsfall erforderlich ist.Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertung von Aussagen des Bieters zur Herangehensweise (Projektkonzept)
Bewertung der Erfahrung verantwortliche/r Bearbeiter/in
Honorarhöhe
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 bis 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8). Leistungen zur LPh 5 werden nur bei Bedarf und dann ggf. mit gesonderter Erklärung übertragen.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.