Die Stadt Attendorn ist Eigentümerin des ehemaligen Internatsgebäudes des Collegium Bernardinum im innerstädtischen Bereich der Kernstadt Attendorn. Das Gebäude soll für eine künftige Nutzung als Standort der Sonnenschule (Grundschule) umgebaut und ggf. baulich erweitert werden. Das Bestandsgebäude gliedert sich in drei Flügel, die als "U" angeordnet einen Innenhof ergeben. Das Gebäude ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen worden. Mit dem Vorhaben soll auch eine Änderung des pädagogischen Profils der Sonnenschule hin zu einer zeitgemäßen pädagogischen Unterrichtsform ermöglicht werden. Die neuen Anforderungen führen zu einer Neuausrichtung der Sonnenschule, bei der die Schule nebst Ganztag "neu gedacht" werden soll. Im Zuge des Vorhabens müssen auch die Freianlagen umgestaltet werden. Auf dem topographisch anspruchsvollen Grundstück findet sich alter, hochstämmiger Baumbestand, vornehmlich Laubholz (Buche, Eiche, Ahorn, Erle), der eine besondere Rücksichtnahme erfordert. Außerdem befindet sich das Grundstück in der Nähe historischer Wallanlagen und der Innenstadt, weshalb mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe "Angaben zu Optionen").
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Freianlagen für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Umbau Collegium Bernardinum". Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (25%), Organisatorische Herangehensweise (10%), Konzept für die Vergabe und Überwachung der Bauleistungen (15%), Kosten- und Terminsteuerung (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/-r Planer/-in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Referenzen aus den letzten sechs Jahren mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Voraussetzung hierfür sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Schulhof einer Grundschule, einer Förderschule oder einer weiterführenden Schule ab Jahrgangsstufe 5 oder eine vergleichbare andere Freianlage. Eine andere Freianlage ist vergleichbar, wenn sie der Honorarzone III gemäß HOAI entspricht und sowohl Bauwerksbezug zu einem Gebäude als auch Spiel- und Bewegungsangebote aufweist.b) Zum Leistungsbild Freianlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und bereits abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 5, wenn die Ausführungsplanung für sämtliche Gewerke erarbeitet ist und die vom Planer zu erstellenden Ausführungs-, Detail- und Konstruktionspläne vorliegen (auch ungeachtet einer ggf. noch erforderlichen ausführungsbegleitenden Fortschreibung), und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) aller Ausführungsgewerke für die Freianlagen.c) Die Baukosten für die Freianlagen (KG 500 entspr. DIN 276) betrugen mind. 250.000 EUR ohne MwSt.d) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.04.2020 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung der Freianlagen lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Referenzformular (B00-1).
Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/-innen, und zwar durchschnittlich in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell. Als qualifiziert gelten dabei alle Mitarbeiter/-innen mit einem Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Die Gesamtanzahl aller entsprechend qualifizierten Mitarbeiter/-innen darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Angebotsvorblatt (B00).
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Angebotsvorblatt (B00).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.