Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen der Sanierung des Gymnasiums Kamen die naturwissenschaftlichen Räume in einem neu zu errichtenden Gebäudekomplex (sog. Ringschluss) sowie teilweise auch in bisher anderweitigen genutzten Räumen eines Bestandsgebäudes (Bauteil E) unterzubringen. Gegenstand des Auftrags sind die für die Planung der naturwissenschaftlichen Räume erforderlichen Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Innenräume.
Der Auftrag umfasst die Planung der naturwissenschaftlichen Räume (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Rahmen des Bauvorhabens "Sanierung Gymnasium Kamen" auf Grundlage der bereits vorliegenden Entwurfsplanung, die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt wird. Der Auftrag umfasst insgesamt die Leistungsphasen 5 bis 8. Eine stufenweise Beauftragung ist dabei nicht vorgesehen, d.h. alle genannten Leistungsphasen werden unmittelbar mit Zuschlagserteilung beauftragt. Das Nähere zum Leistungsumfang regelt die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B01).
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (40%), Organisatorische Herangehensweise (10%) und Kosten- und Terminmanagement (10%). Eine detaillierte Matrix mit allen Detailkriterien und Angaben zur konkreten Bewertungsmethodik ist in der Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" dargestellt.
Bewertet wird die Erfahrung (in Form persönlich bearbeiteter Referenzen) der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/-r Planer/-in benannt wird. Näheres ist der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung der naturwissenschaftlichen Räume gegen Ende der Leistungsphase 8 (Abnahme der Ausführungsleistungen). Restleistungen der Leistungsphase 8 (z.B. Schlussrechnungsprüfung) sind ggf. noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Voraussetzung hierfür sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war die Neu- oder Umgestaltung naturwissenschaftlicher Fachräume einer weiterführenden Schule, einer Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung.b) Zur Planung des Vorhabens wurde mindestens eine der Leistungsphasen 5 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Die Summe der Baukosten (ohne Planungskosten) nur für die naturwissenschaftlichen Fachräume betrug mindestens 600.000 Euro ohne MwSt.d) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.01.2021 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung der naturwissenschaftlichen Räume lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5, 6 und 8 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Referenzformular (B00-1).
Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/-innen, und zwar durchschnittlich in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell. Als qualifiziert gelten dabei alle Mitarbeiter/-innen mit einem Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur, Design, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie alle Mitarbeiter/-innen mit einem Berufsabschluss als Techniker/-in oder als Meister/-in.Die Gesamtanzahl aller entsprechend qualifizierten Mitarbeiter/-innen darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Angebotsvorblatt (B00).
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im bereitgestellten Angebotsvorblatt (B00).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.