Die Hansestadt Attendorn beabsichtigt als Trägerin des Feuerschutzes den Neubau eines einen leistungsfähigen und zukunftsfähigen Feuerwehrstützpunkts. Auslöser des Vorhabens ist die geplante Zusammenlegung der bisherigen Standorte der Einheiten Neu-Listernohl und Listerscheid zu einem gemeinsamen Stützpunkt im Ihnetal, um die vorhandenen personellen und technischen Ressourcen zu bündeln und Synergien innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Attendorn zu erschließen. Das Vorhaben soll durch einen Generalunternehmer realisiert werden, dem auf der Grundlage einer Funktionalleistungsbeschreibung neben den Bauausführungsleistungen auch die Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das Vorhaben übertragen werden soll. Die Ausführung soll dabei in 2 Bauabschnitten erfolgen.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 und 8. Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung (siehe "Angaben zu Optionen) und eine Funktionalausschreibung für eine GU-Vergabe vorgesehen ist, weshalb sich die Leistungen ab der LPh 5 im Kern auf die Mitarbeit bei der GU-Ausschreibung und die Überwachung seiner Leistungen (Ausführungsplanung und Bauausführung) beschränken.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Neubau Feuerwehrstützpunkt Ihnetal". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 vorgesehen, wobei nur die Leistungsphasen 1 bis 3 mit ihrem regulären Leistungsumfang zu bearbeiten sind. Im Zuge der Leistungsphasen 6 und 7 hat der Auftragnehmer an der Vorbereitung der Vergabe (insbesondere durch Zuarbeit zur Funktionalleistungsbeschreibung) und der Durchführung der GU-Ausschreibung mitzuwirken. Die Leistungsphase 5 ist erst im Anschluss an die GU-Beauftragung zu bearbeiten und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Überprüfung der vom GU zu erstellenden Ausführungsplanung. Das Nähere zum Leistungsumfang regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (30%), Organisatorische Herangehensweise (10%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7,5%) und Kosten- und Terminmanagement (12,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Fachplaner/in HLS benannt wird, sowie die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Fachplaner/in ELT benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die Leistungsphase 4 soll vollständig auf den GU übertragen werden. Die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (Vorbereitung und Mitwirkung bei der GU-Ausschreibung, insb. Zuarbeit zur Funktionalleistungsbeschreibung, LPhen 6 und 7 für beide Bauabschnitte), 3. Beauftragungsstufe (Prüfung der Ausführungsplanung des GU sowie Überwachen der Bauausführung durch den GU einschließlich Objektbetreuung, LPhen 5, 8 und 9 für den Bauabschnitt 1) und 4. Beauftragungsstufe (LPhen 5, 8 und 9 wie zuvor beschrieben für den Bauabschnitt 2).
Die angegebene Laufzeit ist vorläufig geschätzt und versteht sich ab Auftragserteilung bis zur Fertigstellung der Bauausführung für den 1. Bauabschnitt. Die genaue Laufzeit richtet sich nach der tatsächlichen Dauer des Planungs- und Ausführungsprozesses. Bei Realisierung des 2. Bauabschnitts verlängert sich die Laufzeit in jedem Fall um dessen Ausführungsdauer, die im Laufe des Planungsprozesses noch abzustimmen sind. Restleistungen zur LPh 8 (z.B. Schlussrechnungsprüfung) sowie die Leistungen zur LPh 9 sind ggf. auch noch nach Ablauf der angegebenen Laufzeit zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Berufsqualifikation als Ingenieur/inZugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 5 Jahren.Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Neubau eines Gebäudes.b) Zum Leistungsumfang der Referenz gehörte mindestens die Vorplanung für zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und diese Vorplanung ist bereits abgeschlossen. c) Die Baukosten für die Technische Ausrüstung (KG 400 entspr. DIN 276) betrugen mind. 500.000 EUR ohne MwSt.d) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.01.2021 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung der Außenanlagen lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 6 und 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt bei LPh 8 die Fertigstellung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).Außerdem muss bei mindestens einer Referenz, die sämtliche unter a) bis d) genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt, die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Technische Ausrüstung (entweder separat oder im Rahmen einer TU-, GU- oder vergleichbaren Gesamtvergabe) zum Leistungsumfang gehört haben und die Leistungsphase 6 abgeschlossen sein.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/-innen (MA), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell, separat anzugeben für folgende Berufsgruppen: 1) MA mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;2) MA mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;3) MA mit Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;4) MA mit Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) darf jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (oder vergleichbar) jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.