NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

TGA-Planung Neubau Feuerwehrstützpunkt Ihnetal

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.02.2026
03.03.2026 09:00 Uhr
27.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hansestadt Attendorn
DE126174151
Kölner Straße 12
57439
Attendorn
Deutschland
DEA59
stadt@attendorn.org
+49 2722-640

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE 125 233 481
Münsterstraße 1-3
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Vergabestelle
vergabestelle@wolter-hoppenberg.de
+49 238192122-0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71315000-9
71321200-6
71321300-7
71321400-8
71314100-3
71316000-6
71323100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hansestadt Attendorn beabsichtigt als Trägerin des Feuerschutzes den Neubau eines einen leistungsfähigen und zukunftsfähigen Feuerwehrstützpunkts. Auslöser des Vorhabens ist die geplante Zusammenlegung der bisherigen Standorte der Einheiten Neu-Listernohl und Listerscheid zu einem gemeinsamen Stützpunkt im Ihnetal, um die vorhandenen personellen und technischen Ressourcen zu bündeln und Synergien innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Attendorn zu erschließen.
Das Vorhaben soll durch einen Generalunternehmer realisiert werden, dem auf der Grundlage einer Funktionalleistungsbeschreibung neben den Bauausführungsleistungen auch die Genehmigungs- und Ausführungsplanung für das Vorhaben übertragen werden soll. Die Ausführung soll dabei in 2 Bauabschnitten erfolgen.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 sowie 7 und 8.
Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung (siehe "Angaben zu Optionen) und eine Funktionalausschreibung für eine GU-Vergabe vorgesehen ist, weshalb sich die Leistungen ab der LPh 5 im Kern auf die Mitarbeit bei der GU-Ausschreibung und die Überwachung seiner Leistungen (Ausführungsplanung und Bauausführung) beschränken.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Neubau Feuerwehrstützpunkt Ihnetal". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 vorgesehen, wobei nur die Leistungsphasen 1 bis 3 mit ihrem regulären Leistungsumfang zu bearbeiten sind. Im Zuge der Leistungsphasen 6 und 7 hat der Auftragnehmer an der Vorbereitung der Vergabe (insbesondere durch Zuarbeit zur Funktionalleistungsbeschreibung) und der Durchführung der GU-Ausschreibung mitzuwirken. Die Leistungsphase 5 ist erst im Anschluss an die GU-Beauftragung zu bearbeiten und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Überprüfung der vom GU zu erstellenden Ausführungsplanung. Das Nähere zum Leistungsumfang regelt die Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
42
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Attendorn
Deutschland
DEA59

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept)

Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (30%), Organisatorische Herangehensweise (10%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (7,5%) und Kosten- und Terminmanagement (12,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung des Kernprojektteams

Bewertet wird die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Fachplaner/in HLS benannt wird, sowie die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Fachplaner/in ELT benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Höhe des angebotenen Honorars

Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die Leistungsphase 4 soll vollständig auf den GU übertragen werden. Die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (Vorbereitung und Mitwirkung bei der GU-Ausschreibung, insb. Zuarbeit zur Funktionalleistungsbeschreibung, LPhen 6 und 7 für beide Bauabschnitte), 3. Beauftragungsstufe (Prüfung der Ausführungsplanung des GU sowie Überwachen der Bauausführung durch den GU einschließlich Objektbetreuung, LPhen 5, 8 und 9 für den Bauabschnitt 1) und 4. Beauftragungsstufe (LPhen 5, 8 und 9 wie zuvor beschrieben für den Bauabschnitt 2).

Zusätzliche Angaben

Die angegebene Laufzeit ist vorläufig geschätzt und versteht sich ab Auftragserteilung bis zur Fertigstellung der Bauausführung für den 1. Bauabschnitt. Die genaue Laufzeit richtet sich nach der tatsächlichen Dauer des Planungs- und Ausführungsprozesses. Bei Realisierung des 2. Bauabschnitts verlängert sich die Laufzeit in jedem Fall um dessen Ausführungsdauer, die im Laufe des Planungsprozesses noch abzustimmen sind. Restleistungen zur LPh 8 (z.B. Schlussrechnungsprüfung) sowie die Leistungen zur LPh 9 sind ggf. auch noch nach Ablauf der angegebenen Laufzeit zu erbringen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRM6FL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Berufsqualifikation als Ingenieur/in
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 5 Jahren.
Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsumfang der Referenz gehörte mindestens die Vorplanung für zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und diese Vorplanung ist bereits abgeschlossen.
c) Die Baukosten für die Technische Ausrüstung (KG 400 entspr. DIN 276) betrugen mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
d) Die Leistungserbringung endete nicht vor dem 01.01.2021 (Stichtag) und auch eine eventuelle Fertigstellung der Außenanlagen lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 6 und 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt bei LPh 8 die Fertigstellung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Außerdem muss bei mindestens einer Referenz, die sämtliche unter a) bis d) genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllt,
die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Technische Ausrüstung (entweder separat oder im Rahmen einer TU-, GU- oder vergleichbaren Gesamtvergabe) zum Leistungsumfang gehört haben und die Leistungsphase 6 abgeschlossen sein.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
85,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/-innen (MA), jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell, separat anzugeben für folgende Berufsgruppen:
1) MA mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
2) MA mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3) MA mit Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
4) MA mit Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.

Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) darf jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (oder vergleichbar) jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung