Schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes als "Gartenkompetenzzentrum" auf einer Erweiterungsfläche des Maximilianparks im Stadtteil Werries einschließlich noch erforderlicher Planungsleistungen (insb. zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung).
Die Hamm.Invest GmbH (Tochtergesellschaft der Stadt Hamm), beabsichtigt den Neubau eines Gartenkompetenzzentrums auf einer Erweiterungsfläche des Maximilianparks im Stadtteil Werries.Das Gebäude soll in Holzrahmenbauweise in der Erweiterungsfläche des Maximilianparks errichtet werden. Es dient als zentrale Anlaufstelle für Besucher der neuen Gartenanlage. Hier werden Themen rund ums ökologische Gärtnern sowohl praktisch als auch theoretisch vermittelt. Das Programm umfasst Workshops und Vorträge zu verschiedensten Themen. Im Küchenbereich können die während der Workshops geernteten Pflanzen und Früchte weiterverarbeitet werden. Das Gebäude fungiert als zentrale Informationsstelle, um Wissen über die Gartenbereiche im Park zu vermitteln und das ökologische Gärtnern in den privaten Gärten zu übertragen. Ergänzt wird das Angebot durch einen außenliegenden Werkbereich.Die einzelnen Raumgrößen des Gebäudes sind Richtgrößen und können durch den Generalunternehmer im Zuge der Planungen optimiert und angepasst werden. Der Neubau wird im Nord-Osten der Erweiterungsfläche des Maxiparks errichtet. Das neue Gebäude bietet einen großzügigen Empfangsbereich. Dieser ist zusammen mit den WC-Anlagen für die Parkbesucher jederzeit geöffnet. Hauptbestandteil des Neubaus ist ein Mehrzweckraum mit angrenzender Küche. Die Überdachung des Pavillons ist in diesem Bereich weiter herausgezogen, sodass auch der Außenbereich bei Veranstaltungen mit genutzt werden kann. Neben den Nebenräumen bietet das Gebäude zudem ein Büro für zwei Mitarbeiter.Die Notzufahrt erfolgt über die Straße Am Maximilianpark, ansonsten wird das Gebäude aus dem Park unterhalten. Das Gebäude erhält keine eigenen Parkplätze und auch keine Fahrradabstellanlage, da es für die Besucher ausschließlich fußläufig durch den Maxipark erreichbar ist.Eine Leitplanung nebst Entwurf für die Architektur (ohne Gebäudetechnik) liegt vor. Die Außenanlagen sind (von einzelnen Ausnahmen wie Leitungen und Rigolen) nicht Teil des Auftrags.Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Bauvorhabens einschließlich aller hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen (insb. der Genehmigungs- und Ausführungsplanung).
Niedrigster Preis
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.