Die Netzgesellschaft Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH ist Inhaberin der Konzession für die Stromverteilung und somit mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Stromnetze im Stadtgebiet Hamm beauftragt. Um die zukünftigen Anforderungen an die öffentlichen Stromnetze durch die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende dauerhaft erfüllen zu können, ist die Errichtung einer zusätzlichen Umspannanlage im Stadtbezirk Uentrop erforderlich.Aufgrund der Nähe zur vorhandenen 110kV-Freileitung der Westnetz und der Gewerbegebietserweiterungen in der K"-Park-Straße und Trianelstraße in den letzten Jahren bietet sich ein Standort dort an. Die Umspannanlage wird an der nord-östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Uentrop, Flur 7 Flurstück 253 in unmittelbarer Nähe zum Schutzstreifen der 110-kV-Freileitung der Westnetz GmbH und der öffentlichen Straße errichtet werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Planung und die Errichtung einer Umspannanlage, die der Auftragnehmer auf Basis der Leistungsbeschreibung (siehe Teilnahmeunterlagen) und der mit ihr bereitgestellten Informationen und Planungsunterlagen in eigener Regie zu Ende plant und so errichtet, dass nach Übergabe und Inbetriebnahme zum angegebenem Fertigstellungstermin die Versorgung möglich ist.Der Auftragnehmer geht im Rahmen der Errichtung als Generalunternehmer vor. Vertragsgegenstand sind somit alle noch erforderlichen Planungsleistungen, ggf. Abriss- und Entsorgungsarbeiten sowie sämtliche Bauleistungen und Lieferungen, die zur betriebsbereiten sowie funktionsgerechten Herstellung der Umspannanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, selbst wenn diese nicht ausdrücklich in den Vertragsgrundlagen beschrieben, aber aus Sicht eines sachkundigen Auftragnehmers bei Vertragsschluss zur Herbeiführung des Gesamterfolgs zu erbringen sind. Nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Lieferung eines 110/10 kV Leistungstransformators sowie die Herstellung von vier Trafoständen; diese Leistungen wurden anderweitig beauftragt und werden bauseits gestellt.Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Bauabwicklungskonzept.Die Details einschließlich der konkret bewerteten und gewichteten Unterkriterien sind in der bereitgestellten Teilnahmeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" festgelegt.
Bewertet wird die vom Bieter angebotene Ausführungsfrist für die Inbetriebnahme der Umspannanlage (mit Ausnahme der Erdschlusslöschkombinationen, die nachträglich errichtet und in Betrieb genommen werden dürfen), wobei diese Frist 21 Monate ab Zuschlagserteilung nicht überschreiten darf. Nähere Angaben zur Bewertung sind der bereitgestellten Teilnahmeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen.
Bewertet wird die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als Bauleiter/-in benannt wird.Näheres ist in der bereitgestellten Teilnahmeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Gegenstand des Kriteriums ist der Angebotspreis (Gesamtsumme netto). Der Angebotspreis wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Teilnahmeunterlage "A3 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Das angegebene Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Erdschlusslöschkombinationen, die noch nach Inbetriebnahme der übrigen Umspannanlage errichtet und in Betrieb genommen werden dürfen. Für die Inbetriebnahme der Umspannanlage im Übrigen gilt eine kürzere Fertigstellungsfrist (siehe hierzu die Angaben zum Zuschlagskriterium "Ausführungsfrist").
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 51 SektVO.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 i.V.m. § 142 GWB
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über die Errichtung von Umspannanlagen von Hoch- oder Höchstspannung auf Mittel- oder Hochspannung aus den letzten (höchstens) fünf Jahren nachzuweisen. Berücksichtigt werden jeweils nur Referenzen über fertiggestellte, d. h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommene Bauleistungen, bei denen diese Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2021 lag. Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz erforderlich, die alle zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt. Zum Nachweis genügen Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T1 bereitgestellten Bewerbungsformular. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn alle im Bewerbungsformular abgefragten Angaben gemacht worden sind. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bzw. welche konkreten Teilleistungen bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe bleibt hiervon unberührt.
Der Bewerber hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre die jeweiligen Jahresumsätze mit Bauleistungen an der dafür vorgesehenen Stelle im Bewerbungsformular (T1) anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. Alternativ genügt die Eintragung im PQ-Verzeichnis, sofern aus den dort hinterlegten Angaben die entsprechenden Umsatzzahlen ersichtlich sind.
Eignungsvoraussetzung ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen folgende Mindestdeckungssummen pro Schadenfall und Versicherungsjahr aufweist:- 10 Mio. Euro für Personenschäden und- 10 Mio. Euro für Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden.Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Bestätigung des Versicherers oder einer vergleichbarer Nachweis (z.B. Versicherungsschein) einzureichen, dass ein entsprechender Versicherungsschutz entweder bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen werden kann.Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung an die Eignung.
Der AN kann vom AG einmalig eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 20 % des Nettogesamtpreises gegen Vorlage einer Vorauszahlungsbürgschaft verlangen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.