Der Auftraggeber beabsichtigt die Sanierung des ca. 320 m langen Immermannwalls zwischen Thomätor und Grandweger Tor in Soest. Der Immermannwall besteht aus drei historischen Mauerzügen mit einem dazwischenliegenden Promenaden- bzw. Wallkronenweg. Die Maßnahme umfasst die Prüfung und Wiederherstellung der Standsicherheit sowie die denkmalgerechte Instandsetzung der historischen Wehranlage. Projektgrundlage bildet das Wallentwicklungskonzept, das bereits bei den Sanierungen von Bruno-, Dassel- und Freiligrathwall erfolgreich angewendet wurde. Die Sanierungsmaßnahme orientiert sich an der denkmalgerechten Wiederherstellung der Gesamtstruktur unter Berücksichtigung baulicher, geotechnischer und sicherheitstechnischer Anforderungen.
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zur Objektplanung für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Sanierung Immermannwall". Die Leistungen sind dabei unabhängig davon, ob das zu sanierende Objekt nach den Bestimmungen der HOAI als Gebäude anzusehen ist (wovon zumindest für den Bereich der Bastion auszugehen ist) oder als Freianlage (was für die übrige Maueranlage in Betracht kommt), nach den für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI) zu bearbeiten.Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 für das genannte Leistungsbild, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist und eine Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung voraussichtlich nicht bzw. nur im Bedarfsfall erforderlich ist.Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (25%), Organisatorische Herangehensweise (7,5%), Kostenmanagement (5%), Terminsteuerung (5%) und Konzept für die Überwachung der Bauausführung (12,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet wird die Erfahrung (in Form persönlich bearbeiteter Referenzen) der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Bearbeiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 bis 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 6 bis 8). Leistungen zur LPh 5 werden nur bei Bedarf und dann ggf. mit gesonderter Erklärung übertragen.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Berufsqualifikation als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Bauingenieur/inZugelassen ist, wer berechtigt ist, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder eines sonstigen geeigneten Nachweises (z.B. Studiennachweis) in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Referenzen aus den letzten 10 Jahren über vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar und zeitgerecht werden dabei nur solche Referenzen berücksichtigt, die (kumulativ) folgende Eigenschaften aufweisen:a) Gegenstand der Referenz (Referenzvorhaben) war die Sanierung eines historischen massiven Mauerwerks mit dem Ziel einer möglichst originalgetreuen Restaurierung des Mauerwerks und unter Rücksichtnahme auf schützenswerten Baumbestand in unmittelbarer Nähe des Mauerwerks.b) Für die Objektplanung des Referenzvorhabens wurde mindestens eine Leistungsphase bearbeitet und auch abgeschlossen.c) Die Summe der Baukosten (ohne Nebenkosten) nur für die unter a) beschriebene Sanierungsaufgabe betrug mind. 1,5 Mio EUR ohne MwSt.d) Die erbrachten Objektplanungsleistungen wurden nicht vor dem 01.01.2015 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung des Referenzvorhabens (werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.Mindestanforderung an die Eignung ist, dass durch Bieterreferenzen, die jeweils alle oben genannten Eigenschaften aufweisen, zumindest in Summe die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 2, 3, 4, 6, 7 und 8 abgedeckt werden. Hierbei genügt für die Bearbeitung der LPh 4 auch die Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Als Abschluss der LPh 8 genügt die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) der Ausführungsgewerke.
Der Bieter hat anzugeben, wie viele Mitarbeiter mit der Berufsqualifikation als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Bauingenieur/in in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt waren. Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.Mindestanforderungen an die Eignung ist eine Gesamtmitarbeiterzahl für alle genannte Berufsgruppe (Vollzeitstellenäquivalent) von nicht unter 2,00 sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch aktuell.
Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe den als Vergabeunterlage bereitgestellten Vertragsentwurf.