Schlüsselfertige Errichtung von zwei Sporthallen an zwei unterschiedlichen Schulstandorten in Hamm einschließlich noch erforderlicher Planungsleistungen (insb. zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung).
Die Hamm.Invest GmbH (Tochtergesellschaft der Stadt Hamm),beabsichtigt den Neubau von zwei baugleichen Einfach-Sporthallen für die Stadt Hamm. Die eine Sporthalle soll am Standort der Johannesschule im Stadtbezirk Bockum-Hövel und die andere Sporthalle am Standort der Erich-Kästner-Schule im Stadtbezirk Heessen errichtet werden. Die Ausführungsart der Konstruktion und des Tragwerks der Einfach-Sporthallen werden dem Auftragnehmer überlassen. Die Gebäude sollen ein Flachdach mit Begrünung erhalten und als Effizienzhaus 40 errichtet werden.Eine Leitplanung nebst Entwurf für die Architektur (ohne Gebäudetechnik) liegt vor. Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Bauvorhabens (mit zugehörigen Außenanlagen) einschließlich aller hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen (insb. der Genehmigungs- und Ausführungsplanung).
Niedrigster Preis
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, die den Teilnahmeunterlagen als Formular beigefügt ist.2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über die elektronische Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Fehlende Angaben oder sonstige Unterlagen werden im Rahmen des nach § 16a EU VOB/A Zulässigen nachgefordert.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Anforderungen erfüllen: a) Gegenstand der Referenz (Bauvorhaben) war der schlüsselfertige Neubau eines Gebäudes.b) Der Auftragswert (Vergütung des Auftragnehmers) betrug mindestens 3.000.000 EUR ohne MwSt.c) Das Gebäude ist fertiggestellt (d.h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.09.2020.Mindestens eine Referenz muss alle genannten Anforderungen erfüllen, sonst gilt der Bewerber als ungeeignet.
Aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt oder mit Bauvorlageberechtigung aus sonstigen Gründen.
Aktuelle Anzahl leitender technischer Mitarbeiter/innen (Projekt- und Bauleiter/innen)
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Bauleistungen (Mindestwert: 10 Mio. EUR)
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadenfall von 10 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sachschäden. Die genannten Mindestdeckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle desselben Versicherungsjahrs mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Berufs- und Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Globalpauschalfestpreis
Vertragserfüllungssicherheit über 5% des vereinbarten Pauschalfestpreises, die nach Abnahme auszutauschen ist gegen eine Mängelsicherheit über 3% der Gesamt-Abrechnungssumme zum Zeitpunkt der Schlussrechnung.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen