Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehr- und DRK-Gebäudes in Gescher am jetzigen Standort der Feuer- und Rettungswache. Eine Machbarkeitsstudie für das Vorhaben wurde bereits erstellt. Danach sind eine Hallenanlage mit 14 Toren, Umkleiden und Werkstattbereiche für die Feuerwehr, eine Halle mit 4 Toren für das DRK sowie gemeinsame Verwaltungs- und Schulungsräume vorgesehen. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Freianlagen für die Außenanlagen einschließlich der Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für den Abwasserkanal.
Gegenstand des Auftrags sind die Architekten- bzw. Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Freianlagen für die Außenanlagen einschließlich der Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke für den Abwasserkanal für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Neubau Feuerwehr- und DRK-Gebäude Gescher".Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die genannten Leistungsbilder, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist.Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (30%), Organisatorische Herangehensweise (7,5%), Konzept für die Überwachung der Bauausführung (10%) und Kosten- und Terminmanagement (12,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet wird die Berufsqualifikation und Berufserfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Projektleiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind eine 2. Beauftragungsstufe mit den LPhen 5 und 6 sowie eine 3. Beauftragungsstufe mit den LPhen 7 bis 9.
Das oben angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Gefordert wird die Berufsqualifikation als Ingenieur/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 5 Jahren.Berücksichtigt werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine Anlage des Straßenverkehrs.b) Zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung (auch bei noch ausstehender Vervollständigung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt). c) Die Straßenverkehrsanlage entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI.d) Die Baukosten für die Straßenverkehrsanlage betrugen mind. 500.000 EUR ohne MwSt.e) Die Planungsleistungen für die Straßenverkehrsanlage wurden nicht vor dem 01.09.2020 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme des Vorhabens durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die Bearbeitung der örtlichen Bauüberwachung bei abgeschlossener LPh 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Gewertet wird die Anzahl fester Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder mit einem Abschluss als Bautechniker/in, Meister/in, Bauzeichner/in, technischer Zeichner/in oder einem vergleichbaren Berufsabschluss, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular. Die Anzahl fester Mitarbeiter (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.