Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung und Bauphysik, Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz), für das in Abschnitt 5.1 kurz beschriebene und in der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung ausführlich erläuterte Bauvorhaben "Umbau Collegium Bernardinum" in Attendorn.
Die Stadt Attendorn ist Eigentümerin des ehemaligen Internatsgebäudes des Collegium Bernardinum im innerstädtischen Bereich der Kernstadt Attendorn. Dieses Gebäude soll für eine künftige Nutzung als Standort der Sonnenschule (Grundschule) umgebaut und - soweit zur Umsetzung des Raumprogramms erforderlich - erweitert werden. Das 4-geschossige Gebäude gliedert sich in drei Flügel, welche als "U" angeordnet einen Innenhof ergeben. Das Dachgeschoss ist in großen Teilen nicht ausgebaut. Das Kellergeschoss liegt, topographisch bedingt, halb versenkt im Erdreich, bekommt an der Frontseite aber noch bedingt Tageslicht. Daher finden sich einzelne Nutzräume im Kellergeschoss. Das Gebäude ist als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen worden, wobei sich der zu erhaltende Zustand auf die Fassade beschränkt. Mit dem Vorhaben soll auch eine Änderung des pädagogischen Profils der Sonnenschule hin zu einer zeitgemäßen pädagogischen Unterrichtsform ermöglicht werden. Die neuen Anforderungen führen zu einer Neuausrichtung der Sonnenschule, bei der die Schule nebst Ganztag "neu gedacht" werden soll.Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Tragwerksplanung und Bauphysik (für die Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik - Schallschutz) für dieses Vorhaben. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die genannten Leistungsbilder, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (40%), Organisatorische Herangehensweise (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Projektingenieur/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind eine 2. Beauftragungsstufe mit den LPhen 4 bis 6 und (soweit erforderlich) als 3. Beauftragungsstufe Leistungen zu den LPhen 7 bis 9.
Die oben angegebene Dauer der Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens zum Ende der Leistungsphase 8.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).2.Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.3.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB
Gefordert wird die Berufsqualifikation als Ingenieur/in. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in den als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau und/oder die bauliche Erweiterung (durch Anbau oder Aufstockung) eines Bestandsgebäudes auf dem Gebiet der EU oder des EWR.b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 5 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Das Tragwerk entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.d) Die Baukonstruktionskosten (KG 300 entspr. DIN 276) betrugen mind. 3 Mio. EUR ohne MwSt. Maßgeblich sind dabei nur die Kosten für den Umbau, den Anbau und/oder die Aufstockung des Bestandsgebäudes (ohne Kosten eines eventuellen separaten Neubaus oder sonstiger baulicher Anlagen).e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.09.2022 beendet.Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 5 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular.
Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder mit einem Abschluss als Bautechniker:in, Konstrukteur:in, Bauzeichner:in, technischer Zeichner:in oder einem vergleichbaren Berufsabschluss, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie aktuell.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) an Ingenieur:innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.