Die Netzgesellschaft Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH ist Inhaberin der Konzession für die Stromverteilung und somit mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Stromnetze im Stadtgebiet Hamm beauftragt. Um die zukünftigen Anforderungen an die öffentlichen Stromnetze durch die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende dauerhaft erfüllen zu können, ist die Errichtung einer zusätzlichen Umspannanlage im Stadtbezirk Uentrop erforderlich. Aufgrund der Nähe zur vorhandenen 110kV-Freileitung der Westnetz und der Gewerbegebietserweiterungen in der K"-Park-Straße und Trianelstraße in den letzten Jahren, bietet sich ein Standort dort an. Die Umspannanlage wird an der nord-östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Uentrop, Flur 7 Flurstück 253 in unmittelbarer Nähe zum Schutz-streifen der 110-kV-Freileitung der Westnetz GmbH und der öffentlichen Straße errichtet werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Planung und die Errichtung einer Umspannanlage, die der Auftragnehmer auf Basis der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) und der mit ihr bereitgestellten Informationen und Planungsunterlagen in eigener Regie zu Ende plant und so errichtet, dass nach Übergabe und Inbetriebnahme zum angegebenem Fertigstellungstermin die Versorgung möglich ist. Der Auftragnehmer geht im Rahmen der Errichtung als Generalunternehmer vor. Vertragsgegenstand sind somit alle noch erforderlichen Planungsleistungen, ggf. Abriss- und Entsorgungsarbeiten sowie sämtliche Bauleistungen und Lieferungen, die zur betriebsbereiten sowie funktionsgerechten Herstellung des Umspannwerks nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, selbst wenn diese nicht ausdrücklich in den Vertragsgrundlagen beschrieben, aber aus Sicht eines sachkundigen Auftragnehmers bei Vertragsschluss zur Herbeiführung des Gesamterfolgs zu erbringen sind.Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Bauabwicklungskonzept. Die Details einschließlich der konkret bewerteten und gewichteten Unterkriterien sind in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" festgelegt.
Bewertet wird die vom Bieter angebotene Ausführungsfrist, wobei diese 16 Monate nicht überschreiten darf. Nähere Angaben zur Bewertung sind der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen.
Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als Bauleiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Gegenstand des Kriteriums ist der Angebotspreis (Gesamtsumme netto). Der Angebotspreis wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Die als Vertragslaufzeit angegebene Ausführungsfrist von 16 Monaten gilt als Obergrenze. Die Bieter können eine kürzere Ausführungsfrist anbieten, die im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Ausführungsfrist" berücksichtigt wird.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Fehlende Angaben oder sonstige Unterlagen werden im Rahmen des rechtlich Zulässigen nachgefordert. Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 51 Abs. 3 SektVO.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 142 GWB i.V.m. § 123 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 142 GWB i.V.m. § 124 GWB
Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen über die Errichtung von Umspannanlagen von Hoch- oder Höchstspannung auf Mittel- oder Hochspannung aus den letzten (höchstens) fünf Jahren nachzuweisen. Berücksichtigt werden jeweils nur Referenzen über fertiggestellte, d. h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommene Bauleistungen, bei denen diese Fertigstellung nicht vor dem 01.10.2020 lag. Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz erforderlich, die alle zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.Zum Nachweis genügen Eigenerklärungen im Referenzformular. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn alle im Referenzformular abgefragten Angaben gemacht worden sind.Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bzw. welche konkreten Teilleistungen bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe bleibt hiervon unberührt.
Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre die jeweiligen Jahresumsätze mit Bauleistungen anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. Alternativ genügt die Eintragung im PQ-Verzeichnis, sofern aus den dort hinterlegten Angaben die entsprechenden Umsatzzahlen ersichtlich sind.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Der Bieter hat anzugeben, für welche Teile der ausgeschriebenen Leistung der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist. Ein konkreter Nachunternehmer muss dabei - außer im Fall einer Eignungsleihe - noch nicht namentlich benannt werden. Zum Nachweis genügt eine Eigenerklärung unter Verwendung des hierfür als Vergabeunterlage B8 bereitgestellten Formulars "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen".
Eignungsvoraussetzung ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen pro Schadenfall und Versicherungsjahr aufweisen: 10 Mio. Euro für Personenschäden und 10 Mio. Euro für Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz).Das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes ist durch Einreichen eines Auszugs aus der Police oder einer Bestätigung des Versicherers mit dem Angebot nachzuweisen.Das Original ist auf Verlangen vorzulegen. Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung an die Eignung.
Pauschalpreisvereinbarung
Vertragserfüllungssicherheit über 10% des Gesamtangebotspreises (netto), die nach Abnahme gegen Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5% der Gesamt-Abrechnungssumme auszutauschen ist.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe den als Vergabeunterlage D1 bereitgestellten Vertrag. Angebote dürfen keine Änderungen oder sonstigen Vorbehalte zum Vertrag enthalten. Sollten Bieter Regelungen des GU-Vertrags für unannehmbar halten, haben sie die Möglichkeit, entsprechende Änderungsbitten zum Vertrag bis zum 12.09.2025 über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.