Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie Stadt Münzenberg - Graue Flecken (Lücke...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Wölfersheim als federführende Kommune
Hauptstraße 60
61200
Wölfersheim
Deutschland
Herr Christopher Ahlemeyer
+49 6036973771
christopher.ahlemeyer@woelfersheim.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMRA3/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie der Stadt Münzenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.

Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren.

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Die Gemeinden Wölfersheim und Rockenberg sowie die Stadt Münzenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzessionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Die Konzessionsgeber haben dazu jeweils im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und jeweils Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und bewilligt bekommen.

Die drei vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Wölfersheim, welche als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag.

Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht.

Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.

Gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren.

Eine Erhöhung der im jeweiligen Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 265.000,00 EUR (netto) (betreffend das Los 3) bzw. 1.000.000,00 EUR (netto) (jeweils betreffend die Lose 1 und 2) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Gesamtangebot über alle Lose gilt die Addition der vorgenannten Werte. Entsprechend können Gesamtangebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 2.265.000,00 EUR (netto) im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie nachfolgende Ziff. 5 e) ee)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile der Konzessionsgeber haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können.

Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
max. 55 Punkte
2. Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung
max. 20 Punkte
3. Realisierungszeitraum
max. 15 Punkte
4. Anzahl an Wholesale-/ Kooperationspartnern
max. 5 Punkte
5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
max. 5 Punkte

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Gemeinde Wölfersheim
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Siehe allgemeine Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird bzw. ob auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf (Einzel-)Lose jeweils separat und vollständig die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Bei einem Gesamtangebot ist der Wirtschaftlichkeitslückenausgleich je Los bzw. je Förderantragsgegenstand anzugeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Laufe der Verfahrensdurchführung zu entscheiden, ob das Verfahren auf Grundlage eingereichter Einzelangebote in den Einzellosen oder eingereichter Gesamtangebote fortgesetzt wird. Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind unter Ziff. 5 e) ff. der Vergabeunterlage erläutert.

Beschreibung
Gemeinde Münzenberg
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Siehe allgemeine Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird bzw. ob auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf (Einzel-)Lose jeweils separat und vollständig die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Bei einem Gesamtangebot ist der Wirtschaftlichkeitslückenausgleich je Los bzw. je Förderantragsgegenstand anzugeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Laufe der Verfahrensdurchführung zu entscheiden, ob das Verfahren auf Grundlage eingereichter Einzelangebote in den Einzellosen oder eingereichter Gesamtangebote fortgesetzt wird. Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind unter Ziff. 5 e) ff. der Vergabeunterlage erläutert.

Beschreibung
Stadt Rockenberg
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Siehe allgemeine Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bieter können für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. In den Formularen "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und "Angebot" (Anlage 4) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird bzw. ob auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird.

Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf (Einzel-)Lose jeweils separat und vollständig die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Bei einem Gesamtangebot ist der Wirtschaftlichkeitslückenausgleich je Los bzw. je Förderantragsgegenstand anzugeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Laufe der Verfahrensdurchführung zu entscheiden, ob das Verfahren auf Grundlage eingereichter Einzelangebote in den Einzellosen oder eingereichter Gesamtangebote fortgesetzt wird. Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind unter Ziff. 5 e) ff. der Vergabeunterlage erläutert.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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Bei Bietergemeinschaft:

- Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

- Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen.

- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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- Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen.

Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2021, 2022 und 2023 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Nur vom Bieter oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen:
Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

Sonstige

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zur Vergabeunterlage, welche unter dem Reiter "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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Eignungsleihe / Nachunternehmer

-- Bei Eignungsleihe:

- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 13., Anlage 1) des Bieters.

- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen.

_Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.

- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.

-- Bei Nachunternehmern:

- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.

- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:

_Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters.

_Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und / oder

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.

- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

06.03.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist gemäß § 1 Abs. 3 HVTG i. V. m. § 116 Abs. 2 GWB nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

Bieter haben mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen oder aber auch bei einem Abrücken von ursprünglichen Ausbauabsichten, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen (Streichung oder auch Hinzunahme) im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Auch behält sich der Konzessionsgeber vor, den Zuschnitt des Ausschreibungsgebiets, wie er einem losübergreifenden Gesamtangebot zugrunde zu legen ist, an entsprechende Veränderungen des Sachverhalts anzupassen. Schließlich behält sich der Konzessionsgeber vor, soweit erforderlich, die Möglichkeit zur Einreichung von losübergreifenden Gesamtangeboten im Nachhinein wieder einzuschränken oder aufzuheben, sofern dies aufgrund von Anpassungen des Ausschreibungsumfangs geboten ist.

Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf diesem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Mit dieser Bekanntmachung werden die Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt den Konzessionsgebern die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

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