Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
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Hinweis für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
- alle Mitglieder aufgeführt sind;
- der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Konzessionsgeber verbindlich vertritt;
- erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und
- erklärt wird, dass der Konzessionsgeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten.
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
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Hinweise zur Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmen:
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) i.R.d. Angebotseinreichung anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unter-nehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) und die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen.
Der Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
Sollte die Leistung, die der Nachunternehmer erbringt, wesentliche Leistungsbestandteile betreffen (z.B. die Erbringung von Endkundendienstleistungen), ist mit dem Angebot das Formblatt Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) vollständig ausgefüllt einzureichen und der Nachunternehmer zu benennen. Der mit dem Angebot benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen" mit dem Angebot abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der mit dem Angebot benannte Nachunternehmer da Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.