Land Berlin - Gigabitausbau
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Land Berlin vertreten durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
oliver.kadler@senweb.berlin.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5X90/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Hinweis: Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.

Der Konzessionsgeber führt ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein öffentliches einstufiges Verhandlungsverfahren
nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV ohne Teilnahmewettbewerb durch.

Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine Öffentliche Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Land Berlin. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
1. Wirtschaftlichkeitslücke
max. 65 Punkte
2. Zeitplan
max. 30 Punkte
3. Alternative Netztechnologien und Velegemethoden
max. 5 Punkte

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Cluster Nord
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Land Berlin. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewähr-leisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Cluster Süd
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Land Berlin. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewähr-leisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:

- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.

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Hinweis für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
- alle Mitglieder aufgeführt sind;
- der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Konzessionsgeber verbindlich vertritt;
- erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und
- erklärt wird, dass der Konzessionsgeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten.
Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.

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Hinweise zur Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmen:
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) i.R.d. Angebotseinreichung anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unter-nehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) und die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen.
Der Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
Sollte die Leistung, die der Nachunternehmer erbringt, wesentliche Leistungsbestandteile betreffen (z.B. die Erbringung von Endkundendienstleistungen), ist mit dem Angebot das Formblatt Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) vollständig ausgefüllt einzureichen und der Nachunternehmer zu benennen. Der mit dem Angebot benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bieters" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen" mit dem Angebot abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der mit dem Angebot benannte Nachunternehmer da Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen.
- Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F.
- Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.09.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

01.03.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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