Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5VWM/documents zum Download zur Verfügung.
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Bei Eignungsleihe:
- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 10., Anlage 1) des Bewerbers.
- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbelie-henen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auf-lagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 4.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen.
o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbe-liehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehe-nen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungs-beliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 9 vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.
- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
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Bei Nachunternehmern:
- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 11. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bewerbers.
- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:
o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 11. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bewerbers.
o Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 4.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nach-unternehmern" (vgl. Ziff. 11. - 12.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
- Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 5. - 6.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.