Eignungsleihe / Nachunternehmer
Bei Eignungsleihe:
*Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 12., Anlage B1) des Bieters.
*Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 12.-13.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
* Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und/ oder
* Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 9. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen.
* Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage B2).
*Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage B3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.
*Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage B4).
Bei Nachunternehmern:
*Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 13. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) des Bieters.
*Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:
** Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 13. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) des Bieters.
** Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 12. - 13.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
* Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und / oder
* Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 9. - 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.
* Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage B2).
* Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" durch den Nachunternehmer (Anlage B4).