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Gemeinde Mandelbachtal - Graue Flecken
VO: Sonstige Vergabeart:   Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Mandelbachtal
Theo-Carlen-Platz 2
66399
Mandelbachtal
Deutschland
+49 6893 809367
sandra.scherer@mandelbachtal.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP58UK

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP58UK/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Mandelbachtal im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff.
KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb
eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet
zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.

Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO
"Sonstige" zurückgegriffen.

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Die Gemeinde Mandelbachtal (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen
herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit
seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag
gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung
nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.

Haupterfüllungsort

Gemeinde Mandelbachtal

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
max. 70 Punkte
2. Realisierungszeitraum
max. 15 Punkte
3. Plausibilität und Konsistenz des technischen Angebots
max. 10 Punkte
3. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
max. 5 Punkte

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter dem Reiter "Teilnahmeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft:

- Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

- Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

- Für jedes Mitglied der eignungsbeliehene Unternehmen ist zudem die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage 4) einzureichen.

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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen

- Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3).

- Verpflichtungserklärung STFLG (Anlage 4).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter dem Reiter "Teilnahmeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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- Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen.

Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2021, 2022 und 2023 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter dem Reiter "Teilnahmeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell - und somit auch die Anfor-derung an den Förderbezug - durch eine Eignungsleihe (bspw. Einbeziehung eines entsprechend erfahrenen Planungsbüros) nachgewiesen werden können.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

- Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen:
Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

Sonstige

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter dem Reiter "Teilnahmeunterlagen" zum Download zur Verfügung steht.

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Eignungsleihe / Nachunternehmer

-- Bei Eignungsleihe:

- Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 13., Anlage 1) des Bewerbers.

- Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen ein-zureichen.

_Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig aus-gefüllt einzureichen.

und/ oder

_Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.

- Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen.

-Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage 4).

-- Bei Nachunternehmern:

- Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bewerbers.

- Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:

_Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bewerbers.

_Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 13. - 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 9.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.

und / oder

__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 10. - 11.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen.

- Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

-Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage 4).
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Hinweis:
Im ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe Download auf dieser Plattform unter "Teilnahmeunterlagen") zu entnehmen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

26.09.2025 12:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.

Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

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