Die Stadt Bacharach beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 die langfristige Entwicklung, Sanierung und den Betrieb des Campingplatzstandortes am Rheinufer in Bacharach im Wege einer Baukonzession zu vergeben.
Der Standort verfügt über eine besondere touristische Lagequalität mit unmittelbarer Rheinlage, Nähe zur Altstadt, direkter Anbindung an den Bahnhof sowie an überregionale Rad- und Wanderwege. Im Zuge der BUGA 2029 erfolgt eine umfassende Neuordnung und Aufwertung der Freianlagen im Umfeld des Campingplatzes. Ziel der Stadt ist die Entwicklung eines modernen, qualitativ hochwertigen und langfristig tragfähigen Campingplatzstandortes mit ergänzenden touristischen und öffentlichen Nutzungen.
Der zukünftige Konzessionär soll insbesondere:
- den Campingplatz langfristig betreiben,- das bestehende Betriebsgebäude sanieren und weiterentwickeln,- touristische und öffentliche Nutzungen etablieren,- sowie den Standort qualitativ und wirtschaftlich nachhaltig fortentwickeln.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Projektbeschreibung Bezug genommen.
Im Vorfeld der Vorbereitung des Vergabeverfahrens führt die Stadt Bacharach eine unverbindliche Markterkundung durch. Ziel der Markterkundung ist insbesondere die Gewinnung von Erkenntnissen zur Marktgängigkeit des Projekts, zu möglichen Betreiber- und Investitionskonzepten, zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu sachgerechten Rahmenbedingungen der späteren Ausschreibung der Baukonzession.Die Stadt Bacharach begrüßt ausdrücklich auch erste unverbindliche konzeptionelle Überlegungen und Betreiberideen zur qualitativen und touristischen Weiterentwicklung des Standorts. Insbesondere von Interesse sind mögliche Betreiber- und Nutzungskonzepte, Ideen zur Integration des Campingplatzes in die BUGA- und Rheinufersituation, Ansätze für Gastronomie-, Freizeit- und Serviceangebote sowie Überlegungen zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung des Standorts.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Markterkundung keine ausgearbeiteten Planungen, Entwürfe oder vergütungspflichtigen Leistungen erwartet werden. Ausreichend sind erste konzeptionelle Ansätze und Einschätzungen.
Die Markterkundung dient ausschließlich der Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens und stellt kein Vergabeverfahren dar. Aus der Teilnahme können keine Ansprüche auf Durchführung oder Beteiligung an einem späteren Verfahren hergeleitet werden.
Wir bitten um Mitteilung Ihres grundsätzlichen Interesses bis zum 03.07.2026.Nach Mitteilung Ihres Interesses werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:- Anlage 1 - Projektbeschreibung nebst Anlagen;- Anlage 2 - Fragenkatalog;- Anlage 3 - Eigenerklärung / Kurzporträt.Die oben erwähnten Anlagen erhalten Sie über Webeler Rechtsanwälte:Frau Diana Badina E-Mail: d.badina@webeler-rechtsanwaelte.de;Frau Elena Sarkisova E-Mail: e.sarkisova@webeler-rechtsanwaelte.de.
Die Teilnahme an dieser Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Ein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme an einem späteren Vergabeverfahren besteht nicht.
Nähere Projektinformationen sind erhältlich über Webeler Rechtsanwälte:Frau Diana Badina, E-Mail:d.badina@webeler-rechtsanwaelte.de Frau Elena Sarkisova, E-Mail:e.sarkisova@webeler-rechtsanwaelte.de Sämtliche übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens verwendet.
Wir bitten um Mitteilung Ihres grundsätzlichen Interesses bis zum 03.07.2026, damit wir Ihnen die Projektbeschreibung, unseren Fragenkatalog und weitere Unterlagen zusenden können.