I. Projektbeschreibung:Im Zuge der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 erodierte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Gemarkung Ahrweiler, der nach Osten ansteigende Hang des Calvarienbergs in seiner Exposition als Prallhang. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sowie die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sehen hier nun die Sicherung und den Wiederaufbau dieses Uferbereichs im Bereich der Ahr vor. Im Zuge dessen soll der ebenfalls durch die Flutkatastrophe in Mitleidenschaft geratene am Hang entlanglaufende asphaltierte Fußweg und gleichzeitig Abschnitt des Fernwanderweges "Ahrsteig" wieder aufgebaut werden.
II. Das Untersuchungsgebiet: Es handelt sich um den östlichen Böschungsabschnitt der Ahr mit einer Steilböschung von einer Gesamtlänge von ca. 190 m. Davon grenzen nördlich ca. 60 m an weinbaulich genutzte Fläche und ca. 130 m verlaufen als Hangeinschnitt mit bergseitiger Naturstein-Schwergewichtsmauer. Die Stützhöhen belaufen sich auf rund 1,5 bis 2,8 m. Am Fuß der Böschung haben sich mehreren Meter Tiefe Kolke entwickelt. Da das Ahrtal innerhalb des FFH-Gebiets "Ahrtal" liegt und der Eingriffsbereich sich zum Teil in dieses FFH-Gebiet erstreckt, wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass bei der Umsetzung der erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen auf die FFH-Leitarten nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb werden neben der Erstellung eine Fachbeitrags Naturschutz und eines Artenschutzgutachtens auch die Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig.
Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben:Los 1 - Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Leistungen der Tragwerksplanung- Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m Anlage 12 HOAI- Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI i.V.m Anlage 13 HOAI- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAILos 2 - Umwelttechnische Untersuchungen
Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert.III. Leistungszeit:
Quartal 3/ 2027 in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens
Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die beigefügte Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 2, d.h. die Durchführung umwelttechnischen Untersuchungen.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein:
- 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber- 20 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure- 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Systematische Herangehensweise an die umweltfachliche Bearbeitung" wird die nachvollziehbare und strukturierte Darstellung der methodischen Vorgehensweise bei der Durchführung der umweltfachlichen Untersuchungen bewertet.Hierzu zählen insbesondere die Methodik zur Erstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und des Landespflegerischen Begleitplans, die systematische Identifikation und Bewertung umweltfachlicher Konflikte, die Herleitung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung baubedingter Eingriffe und wasserrechtlicher Anforderungen.Maßgeblich ist, inwieweit die dargestellte Vorgehensweise eine fachlich fundierte, genehmigungsfähige und mit der technischen Planung abgestimmte Bearbeitung erwarten lässt.
Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt:
0-3 Punkte: Nur allgemeine Beschreibung umweltfachlicher Leistungen ohne projektspezifische Methodik.4-6 Punkte: Nachvollziehbare, strukturierte Vorgehensweise mit Berücksichtigung der wesentlichen naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen.7-10 Punkte: Klare, systematische und projektspezifische Methodik mit differenzierter Konfliktanalyse, abgestimmter Maßnahmenentwicklung und erkennbarem Verständnis der FFH-rechtlichen Anforderungen.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals" werden Projektbezogene Erfahrung und fachliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters sowie der maßgeblich eingesetzten Fachbearbeiter, insbesondere im Bereich FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Landespflegerische Begleitpläne und wasserrechtliche Verfahren bewertet.
0-3 Punkte erhält ein Angebot, das nur geringe oder nicht ausreichend vergleichbare projektspezifische Erfahrungen des vorgesehenen Personals nachweist oder die personelle Besetzung nicht klar darstellt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das geeignete fachliche Qualifikation und nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren naturschutz- und wasserrechtlichen Verfahren erkennen lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine besonders einschlägige, mehrjährige und projektbezogen vergleichbare Erfahrung des vorgesehenen Schlüsselpersonals nachweist und eine hohe fachliche Eignung für FFH-relevante Infrastrukturmaßnahmen erkennen lässt.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Abstimmungskonzept mit technischer Planung und Behörden" werden Strukturierte Vorgehensweise bei der fachübergreifenden Abstimmung mit dem technischen Planer (Los 1) sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden bewertet.
0-3 Punkte erhält ein Angebot, das die Abstimmung nur allgemein beschreibt und keine klare Struktur oder Vorgehensweise erkennen lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine nachvollziehbare und strukturierte Vorgehensweise zur Abstimmung mit Planung und Behörden darstellt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine klar gegliederte, proaktive und konfliktvermeidende Abstimmungsstruktur darlegt, Schnittstellen systematisch berücksichtigt und eine hohe Genehmigungssicherheit erwarten lässt.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Termin- und Verfahrenssicherheit" werden Struktur und Plausibilität der Terminplanung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Genehmigungsablaufs.
0-3 Punkte erhält ein Angebot, das keine oder nur sehr allgemeine Aussagen zur Terminplanung und Verfahrensabwicklung enthält. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine nachvollziehbare und realistische Terminstruktur sowie ein sachgerechtes Vorgehen im Genehmigungsprozess erkennen lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine klar strukturierte, realistische und risikoorientierte Terminplanung darlegt und geeignete Maßnahmen zur Verfahrenssicherung und Qualitätssicherung erkennen lässt.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden. In einer zweiten Stufe sollten die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6, beauftragt werden. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz zu stellen.
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen.Als vergleichbar gelten Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen:- Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und/oder eines Landespflegerischen Begleitplans- im Zusammenhang mit einer Infrastrukturmaßnahme (z. B. Straßenbau, Ingenieurbauwerk, Gewässerausbau o. ä.)- mit naturschutz- oder wasserrechtlichem Genehmigungsbezug
Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sein. Maßgeblich ist der Abschluss der genehmigungsrelevanten Leistungsphase.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden.Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter müssen über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss (Dipl.-Ing., M.Sc., M.Eng., Dipl.-Biol., M.Sc. Umweltwissenschaften oder vergleichbar) in einem für die umweltfachliche Aufgabenstellung einschlägigen Fachgebiet verfügen.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Leistungen für umwelttechnische Untersuchungen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und Stellvertretung)
Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Nachgewiesene gesammelte Erfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, (Projektleitung und Stellvertretung) bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auftragsausführung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Umweltwissenschaftler, Biologen, Geographen, Ökologen oder ähnliches.