Der Eigenbetrieb Wasserwerk betreibt im Stadtteil Ahrweiler das Wasserwerk "Walporzheimer Straße", in welchem Grundwasser aus zwei Tiefenbrunnen aufbereitet und verteilt wird. Im Zuge der Flutkatastrophe vom 14/15. Juli 2021 wurde sowohl der Keller des Wasserwerkes geflutet als auch die über der GOK liegenden Räumlichkeiten überspült, sodass eine weitere unbedenkliche Nutzung des Wasserwerkes ausgeschlossen ist.
Aufgrund der versorgungstechnischen Lage und Bedeutung des Wasserwerkes mit den dazugehörigen Gewinnungsanlagen wird das beschädigte Wasserwerksgebäude bis 1,0 m unter Geländeoberkante ruckgebaut und sämtliche technischen Anlagen entfernt. Anschließend wird das neue Wasserwerk am selben Standort wieder aufgebaut.
Um den Betrieb der Wassergewinnung und -aufbereitung am Standort Walporzheimer Straße während der Baumaßnahme zu gewährleisten und einen möglichst effizienten Rückbau der bestehenden Anlagen und des neu zu errichtenden Wasserwerksgebäudes zu ermöglichen, wird für die o. g. Baumaßnahme ein unmittelbar an das geplante Baufeld angrenzender Containerplatz errichtet. Auf diesem wird für die Dauer der Gesamtmaßnahme eine Containeranlage errichtet, welche zum einen die technischen, für die Wasserversorgung betriebsrelevanten Installationen, sowie die zur Umsetzung der Baumaßnahme erforderlichen Container enthalt. Diese können nach Rucksprache mit dem Auftraggeber zum Teil mitgenutzt werden. Darüber hinaus ist auf der befestigten Fläche des Containerstellplatzes eine Baueinrichtungsflache von rd. 140 m2 vorgesehen. Die Baueinrichtungsflache für die Herstellung des Containerplatzes betragt rd. 120 m2. Die temporär versiegelte Gesamtflache betragt ca. 1011 m2.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung eines Containerplatzes einschließlich der erforderlichen Erd-, Entwässerungs-, Befestigungs-, Einfassungs-, Erdungs- und Entsorgungsarbeiten im Rahmen des Wiederaufbaus des Wasserwerks Walporzheimer Straße.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das ebenfalls veröffentlichte Leistungsverzeichnis Bezug genommen.
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Die Maßnahme ist sehr eilbedürftig und erfordert eine zügige Umsetzung.Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, innerhalb welchen Zeitraums (in vollen Kalenderwochen) er die ausgeschriebenen Leistungen nach Auftragserteilung vollständig fertigstellen wird.Die angegebene Ausführungsdauer beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Beauftragung und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil.
Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt:Das Angebot mit der kürzesten Fertigstellungsdauer erhält 10 Punkte. Das Angebot mit der längsten Fertigstellungsdauer erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Wichtiger Hinweis: Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet.
Die Maßnahme ist eilbedürftig.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 16a EU VOB/A.
Eigenerklärung / Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist
Eigenerklärung / Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist
Eigenerklärung / Nachweis , dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bewerber in der Liquidation befindet.
Eigenerklärung / Nachweis des Bieters, dass der Bieter selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 6e VOB/A EU genannten Straftatbestände verstoßen hat.
Mitteilung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Mindestanforderung: - 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeit.
- Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022);- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung).
Mindestanforderung: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden mindestens 2 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen.
Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" VHB/Bund oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen oder setzt er diese als Nachunternehmer ein, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zumachen.