Die Stadt Oberwesel beabsichtigt die Neugestaltung des Rheinufers einhergehend mit der Umgestaltung der angrenzenden Bundesstraße B9. Das gesamte Ausbaugebiet erstreckt sich östlich der Stadtmauer vom nördlichen Stadteingang bis zum Campingplatz südlich des Hafenbeckens. Eine vollständige Baubeschreibung wurde erstellt und steht zum Download zur Verfügung. Auf diese Baubeschreibung wird Bezug genommen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Tief- und Landschaftsbauarbeiten (Straßenbauarbeiten, Kanalbauarbeiten und Wasserversorgung) Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das ebenfalls veröffentliche Leistungsverzeichnis Bezug genommen.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 2-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
Bewertet wird die Darstellung eines nachvollziehbaren und detaillierten Bauzeitenplan mit Berücksichtigung der Zwangspunkte (z. B. Vegetationsperioden, Zugänglichkeit, Nutzung KD-Schiffsanleger) sowie Realistische Darstellung von Personal- und Maschineneinsatz. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
0-3 Punkte: Darstellung wenig nachvollziehbar; Zwangspunkte fehlen weitgehend; Personal-/Maschineneinsatz unklar oder offensichtlich unrealistisch.
4-6 Punkte: Schlüssige und nachvollziehbare Darstellung; Zwangspunkte überwiegend berücksichtigt; Personal-/Maschineneinsatz plausibel, aber nicht durchgehend detailliert.
7-10 Punkte: Klarer, vollständiger und gut strukturierter Plan mit erkennbarer Berücksichtigung aller Zwangspunkte sowie realistischer und stimmiger Zuordnung von Personal- und Maschineneinsatz.
Bewertet werden die Qualifikation und einschlägige Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters und der für die Baustelle vorgesehenen Facharbeiter, soweit sie über die in den Eignungsanforderungen vorgegebenen Mindestanforderungen hinausgehen, sowie deren projektbezogene Einsatz- und Rollenplanung, die projektspezifischen Qualitätssicherungsmaßnahmen (interne Kontrollmechanismen, Prüf- und Dokumentationsabläufe, Nachweise).Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Nachweise über Ausbildung, Qualifikationen und Projekterfahrung der vorgesehenen Personen. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
0-3 Punkte: Angaben zu Qualifikation/Erfahrung und Organisation sind lückenhaft oder überwiegend allgemein; Qualitäts-sicherungsmaßnahmen kaum erkennbar.
4-6 Punkte: Nachvollziehbare Darstellung der vorgesehenen Personen (Projektleiter/Facharbeiter) und ihrer Aufgaben so-wie ein plausibles, aber nicht durchgehend detailliertes Qualitätssicherungskonzept.
7-10 Punkte: Überzeugende, klar strukturierte Darstellung von Qualifikation und einschlägiger Erfahrung des eingesetzten Personals, deren projektbezogener Organisation sowie gut nachvollziehbare, auf die Maßnahme zugeschnittene Qualitäts-sicherungsmaßnahmen.
Der Auftraggeber wertet die Angebote in einem relativen Vergleich.
Bewertet werden die projektspezifischen Maßnahmen des Bieters zu dem Einsatz umweltfreundlicher Materialien und Bauweisen, Ressourcenschonung (z. B. Bodenmanagement, Wiederverwendung/ Recycling, wassersparende Bauweisen), Schutz von Flora & Fauna während der Bauphase, einschließlich der Darstellung geplanter Baumschutzmaßnahmen. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
0-3 Punkte: Die Darstellung ist allgemein, unvollständig oder wenig konkret; Maßnahmen nur pauschal oder nicht belastbar beschrieben.
4-6 Punkte: Konkrete und nachvollziehbare Maßnahmen in den genannten Bereichen sind erkennbar; Umsetzung erscheint überwiegend realistisch, jedoch nicht durchgehend detailliert.
7-10 Punkte: Umfassend und klar dargestellte, projektspezifische Maßnahmen in allen Bereichen; technisch und praktisch schlüssige Ansätze, die eine überdurchschnittlich umwelt- und ressourcenschonende Bauausführung erwarten lassen.
Bewertet wird die konzeptionelle Darstellung der geplanten Maßnahmen zu Minimierung von Beeinträchtigungen für Anwohner und Nutzer, insbesondere des KD-Anlegers, Baustellenzufahrten und Sicherheitskonzepte, insbesondere im Bereich des angrenzenden Radwegs, Staub-, Lärm- und Emissionsreduktion während der Bauausführung. Es werden ausschließlich projektspezifische Maßnahmen bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt:
0-3 Punkte: Darstellung sehr allgemein oder unvollständig; Maßnahmen zur Verkehrsführung, Sicherheit oder Emissionsminderung sind nur oberflächlich oder kaum erkennbar.
4-6 Punkte: Schlüssige und nachvollziehbare Beschreibung der geplanten Maßnahmen in allen drei Bereichen; teilweise jedoch geringere Detailtiefe oder nur grundlegende Darstellung.
7-10 Punkte: Klar strukturiertes, projektspezifisches und in sich stimmiges Konzept mit überzeugenden Maßnahmen in allen drei Bereichen; Maßnahmen sind realistisch, kohärent und erwarten lassen eine besonders gute Organisation im öffentlichen Raum.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 16a EU VOB/A.
Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist.
Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bewerber in der Liquidation befindet.
Nachweis des Bieters, dass der Bieter selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 6e VOB/A EU genannten Straftatbestände verstoßen hat.
Mitteilung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Mindestanforderung: - 2 Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten 5 Geschäftsjahre, wobei eine der Referenzen den Nachweis einer eigens oder durch den genannten Nachunternehmer hergestellte gestickte Böschung von min. 10 m² zum Gegenstand haben muss.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu machen: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeit.
- Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022);- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung).
Mindestanforderung: Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden mindestens 3 Millionen EUR beträgt. Dies ist zusammen mit dem Angebot durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Dieser Nachweis muss zusammen mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" VHB/Bund oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen oder setzt er diese als Nachunternehmer ein, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zumachen.