Das denkmalgeschützte Katholische Jugendheim in Oberwesel soll saniert und erweitert werden, um es auch weiterhin als Stadt- und Versammlungshalle nutzen zu können. Das Gebäude wurde 1923/24 erbaut und liegt im Bereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal.
Unter Wahrung der historischen Dimension des Katholischen Jugendheims soll das Gebäude als generalsaniertes Stadt- und Versammlungsgebäude sowohl baulich, als auch durch die gebäudetechnische Ausstattung auf den heutigen Stand der Bautechnik gebracht und dadurch in seiner Funktion und durch einen wirtschaftlichen Unterhalt zukunftsfähig gemacht werden. Das Katholische Jugendheim wird saniert und durch zwei zweigeschossige Anbauten erweitert.
Bereits vergeben ist der als Los 1 ausgeschriebene Auftrag über Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen. Er befindet sich im Stand der Baueingabeplanung.
Es folgt jetzt mit dieser Bekanntmachung die Ausschreibung des Loses 2: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung HLS und mit gesonderter Bekanntmachung:Los 3: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung Elektro.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Energiekonzept sowie die Planunterlagen BA Bezug genommen. Das Energiekonzept soll wie vorliegend umgesetzt werden; der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3-9 nach § 55 HAOI 2021 i.V.m. Anlage 15. Das vorliegende energetische Konzept ist im Rahmen der Leistungsphase 3 zu prüfen und zu übernehmen.
Das denkmalgeschützte Katholische Jugendheim in Oberwesel soll saniert und erweitert werden, um es auch weiterhin als Stadt- und Versammlungshalle nutzen zu können. Das Gebäude wurde 1923/24 erbaut und liegt im Bereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal. Es wird durch einen Anbau auf einer Nachbarparzelle sowie einen weiteren Anbau im Erdgeschoss erweitert. Im Rahmen der grundsätzlichen Überlegungen ist ein Energiekonzept erstellt worden, das Bestandteil des Vergabeverfahrens und Grundlage der zu erbringenden Leistungen der technischen Gebäudeausstattung ist. Im Rahmen der grundsätzlichen Überlegungen ist ein Energiekonzept erstellt worden, das Bestandteil des Vergabeverfahrens und Grundlage der zu erbringenden Leistungen der technischen Gebäudeausstattung ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist geplant: Zunächst sollen die Leistungsphasen 3-6 beauftragt werden; in einer zweiten Leistungsstufe dann die Leistungsphasen 7-9.
Die voraussichtlichen Kosten der TGA HLS werden derzeit geschätzt wie folgt:
AG 1 Abwasser-, Wasser, und Gasanlagen: 165.500 EUR netto;AG 2 Wärmversorgungsanlagen: 245.000 EUR netto;AG 3 Lufttechnische Anlagen: 97.500 EUR netto.Gesamt: 508.000 EUR netto.
Es handelt sich um eine erste Kostenannahme.
Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Fertigstellung der Gesamtmaßnahme: Februar 2029.Eine Bauzeitverlängerung ist nicht vorgesehen.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis für Grund- und Besondere Leistungen gemäß Angebotsformblatt erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein:
- 20 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber- 50 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure- 40 Stunden technische Zeichner und Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Terminsicherung im Rahmen der Planung" erhält ein Angebot:0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und nicht zu erwarten ist, dass die Planung termingerecht, kostengerecht und qualitätsgesichert erfolgt; 4-6 Punkte, wenn ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt und zu erwarten ist, dass die Leistung termingerecht, kostengerecht und qualitätsgesichert erbracht wird;7-10 Punkte, wenn die Erreichung der Projektziele nicht nur sichergestellt ist, sondern zudem Puffer in zeitlicher und finanzieller Hinsicht eingeplant werden.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Örtliche Präsenz, Qualität, Methodik und Organisation in der Phase der Bauüberwachung" werden für die Beurteilung herangezogen- die Präsenz und die Erreichbarkeit der Bauleitung, - Berufserfahrungen und Qualifikation des zur Bauleitung vorgesehenen Personals,- Methodik zur Sicherstellung einer mangelfreien und funktionsgerechten Bauausführung.0-3 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Leistungserbringung durch berufsunerfahrenes und nicht hinreichend qualifiziertes Personal angeboten wird, von einer Präsenz der Bauleitung nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen auszugehen ist, und die vorgeschlagenen Methoden zur Sicherstellung einer mangelfreien und funktionsgerechten Bauausführung nicht oder nur sehr eingeschränkt geeignet sind.4-6 Punkte erhält ein Angebot, mit dem die vorgenannten Aspekte in durchschnittlicher Weise erreicht werden.7-10 Punkte erhält ein Angebot, mit dem eine gut qualifizierte und erreichbare Bauleitung angeboten wird, und mit dem Methoden vorgeschlagen werden, die eine mangelfreie und funktionsgerechte Bauausführung mit großer Sicherheit erwarten lassen und bei dem der Bauprozess lückenfrei dokumentiert wird.
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen" erhält ein Angebot:0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten; 4-6 Punkte, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Eine Vergabe in zwei Leistungsstufen ist beabsichtigt. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 3-6, sodann optional die Leistungsphasen 7-9.
Angesichts des einzuhaltenden Fertigstellungstermins und der bereits beauftragten Objektplanungsleistungen ist die Beauftragung eilbedürftig.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bieter geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Eine Ausnahme von der zwingenden Nutzung der Vergabeplattform besteht für die Zuschlagserklärung. Diese kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.3. Die Leistungen müssen im Wesentlichen vom Bewerber erbracht werden. Unterauftragsvergaben für bestimmte Leistungen sind nur im Einzelfall zulässig.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Es müssen insgesamt mindestens drei Referenzen eingereicht werden wie folgt:
I. Zwei Referenzen über die Realisierung vergleichbarer Gebäudetechnik, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:1. Die Referenzleistungen müssen die Anlagengruppen 1, 2 und 3 in einem Objekt umfassen,2. die Referenzleistungen müssen für die Leistungsphasen 3 bis 8 i.S.d. § 55 HOAI erbracht worden sein, 3. das Referenzobjekt muss fertig gestellt sein (d.h. Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme), und zwar nicht vor 2020, aber vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,4. die anrechenbaren Kosten der Referenzmaßnahmen müssen mindestens 350.000 EUR netto betragen haben.
II. Eine zusätzliche Referenz über die Realisierung vergleichbarer Gebäudetechnik in denkmalgeschützten oder historischen Gebäuden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:1. Die Referenzleistungen müssen die Anlagengruppen 1, 2 und 3 in einem Objekt umfassen,2. die Referenzleistungen müssen für die Leistungsphasen 3 bis 8 i.S.d. § 55 HOAI erbracht worden sein, 3. das Referenzobjekt muss fertig gestellt sein (d.h. Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme), und zwar nicht vor 2020, aber vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,4. die anrechenbaren Kosten der Referenzmaßnahme müssen mindestens 250.000 EUR netto betragen haben.
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams:1. Das sich bewerbende Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitern aufweisen, um die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu jeder Zeit sicherzustellen. 2. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen besetzt sein. 3. Die Projektleitung muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur, Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren, der Maßnahme entsprechenden Fachrichtung zu führen, oder in Deutschland entsprechend anerkannt sein. Entsprechende Studienabschlussnachweise bzw. Anerkennungsnachweise sind auf Verlangen einzureichen.4. Die für die stellvertretende Projektleitung vorgesehene Person muss mindestens einen Berufsabschluss als staatl. geprüfter Techniker oder einen vergleichbaren Berufsabschluss bzw. Anerkennungsnachweis nachweisen und auf Verlangen einreichen. Eine Qualifikation als Ingenieur ist wünschenswert.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis Vorzulegen.
Die Projektleitung und die Bauleitung muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur, Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren, der Maßnahme entsprechenden Fachrichtung zu führen. Entsprechende Studienabschlussnachweise sind auf Verlangen einzureichen.Die für die stellvertretende Projektleitung vorgesehene Person muss mindestens einen Berufsabschluss als staatl. geprüfter Techniker einer vergleichbaren Ausbildungsrichtung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss nachweisen. Eine Qualifikation als Ingenieur ist wünschenswert.
Erfahrung des Bewerbers mit der Realisierung vergleichbarer Gebäudetechnik, nachgewiesen durch Referenzen, die die Mindestanforderungen an Referenzen zu oben I. erfüllen.
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Für die Beurteilung der Eignungsauswahl werden nur Referenzen herangezogen, die eine aussagekräftige Beschreibung enthalten; eine nur namentliche Listenaufzählung ist nicht ausreichend. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Erfahrung des Bewerbers mit der Realisierung vergleichbarer Gebäudetechnik in denkmalgeschützten oder historischen Gebäuden, nachgewiesen durch Referenzen, die die Mindestanforderungen an Referenzen zu oben II. erfüllen.
Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und Stellvertretung) mit der Realisierung vergleichbarer Gebäudetechnik, nachgewiesen durch Referenzen, die die die Mindestanforderungen an Referenzen zu oben I. erfüllen.
Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und Stellvertretung) mit der Realisierung vergleichbarer Gebäudetechnik in denkmalgeschützten oder historischen Gebäuden, nachgewiesen durch Referenzen, die die Mindestanforderungen an Referenzen zu oben II. erfüllen.
Die Auftragsausführung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen.