Die Verbandsgemeinde Wallmerod beschafft für ihre Feuerwehren neue Feuerwehrschutzanzüge. Beschafft werden sollen insgesamt drei Ausführung:Ausführung 1: Brandschutzbekleidung für die Brandbekämpfung im Innenangriff,Ausführung 2: Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung im Außenangriff und für die Technische Hilfeleistung,Ausführung 3: Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung im offenen Gelände (Wald- und Flächenbrandbekämpfung) und zur Technischen Hilfeleistung.
Die Lieferung der kompletten Bekleidung soll in den Monaten November / Dezember 2026 und Januar 2027 erfolgen.
Siehe kurze Beschreibung.
Preis
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für die Zuschlagserteilung. Das Zuschlagsschreiben kann auch auf anderem Wege, z.B. per E-Mail an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse erfolgen.4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung:- 2 Referenzen vergleichbarer Lieferleistungen der letzten 5 Geschäftsjahre mit folgenden Angaben: Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme, Ausführungszeit.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
1. Eigenerklärung zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)2. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit dem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
Erklärung über den Umsatz für Lieferleistungen, die mit den ausgeschriebenen Lieferleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit dem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.