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Planung und schlüsselfertige Errichtung von Notstromanlagen im Wasserwerk St. Seba...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
RheinHunsrück Wasser Zweckverband
Gallscheider Straße 1
56281
Dörth
Deutschland
06747/12651
m.koellen@rhwasser.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7MFBR

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7MFBR/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der RheinHunsrück Wasser Zweckverband, Dörth, (im Folgenden: RHW) beabsichtigt den Bau und Betrieb von Notstromanlagen im Wasserwerk St. Sebastian, im Hochbehälter-Pumpwerk (HBPW) Hellerwald sowie im Hochbehälter-Pumpwerk (HBPW) Silberberg. Die Notstromanlagen sollen die Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet bei Ausfall des öffentlichen Netzes über einen Zeitraum von 72 Stunden ohne zusätzliche externe Kraftstoffzufuhr aufrechterhalten.
Die drei genannten trinkwassertechnischen Anlagen erfüllen zentrale Funktionen der Gewinnung, Förderung, Zwischenspeicherung und Verteilung des Trinkwassers. Sie befinden sich an unterschiedlichen Orten im Versorgungsgebiet. Die geplanten Notstromanlagen arbeiten ausschließlich anlagenbezogen und unabhängig voneinander. Die Notstromanlagen werden während des laufenden Betriebes der trinkwassertechnischen Anlagen errichtet, angeschlossen und in Betrieb genommen.

Gegenstand der zu vergebende Leistung sind Notstromanlagen gemäß LV.
Hauptmassen:
3 x Notstromaggregate in Containerbauweise einschließlich Tankanlagen mit 72 h Bevorratung
Kabeltrassen zur bauseitigen Schaltanlage
Erweiterung der bauseitigen Schaltanlagen
Integration in das bauseitige Leitsystem

Erforderliche Bietergespräche zur Aufklärung des Angebotes sollen am 18.05.2026 stattfinden. Dieser Termin ist bei den Bietern zu reservieren.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Wasserwerk St. Sebastian

Weitere Erfüllungsorte

Pumpwerke in Dieblich
Pumpwerke in Boppard-Buchholz

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis und Wirtschaftlichkeit
45
Technische Konzeption
50
Service
5

s. funktionale Leistungsbeschreibung (FLB)

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.07.2026
31.08.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

1.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen, vorausgesetzt, die dort hinterlegten Unterlagen genügen den unten zu 2. genannten Anforderungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese ebenfalls die Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten "Eignungsbogen" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die dort geforderten Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im "Eignungsbogen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Eignungsbogen ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

2.
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter folgende Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen:
1. Angabe des Umsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Vergleichbar sind Leistungen, welche die Ausführung von Bauleistungen zum Inhalt haben.

2. Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die Referenzleistungen müssen jeweils vollständig fertiggestellt sein. Der Bieter hat zu den Referenzen jeweils mindestens folgende Angaben zu machen: Gegenstand der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Bezeichnung des Auftraggebers.

3. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von dem Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

4. Angabe, ob der Bieter in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.

5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, gegebenenfalls Angabe des Aktenzeichens.

6. Angabe, ob sich das Unternehmen des Bieters in Liquidation befindet.

7. Angabe, ob von dem Bieter eine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, liegt vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

7.1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

7.2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

7.3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

7.4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

7.5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

7.6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7.7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

7.8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

7.9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

7.10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens des Bieters Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

8. Angabe, ob der Bieter mit einer Geldbuße nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) belegt worden ist.
9. Angabe, ob von dem Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt wurde.
10. Angabe, ob der Bieter sich bei der Berufsgenossenschaft für den Tiefbau angemeldet hat, sofern für den Bieter eine Versicherungspflicht besteht.

3.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu den Eigenerklärungen nach Ziffer 1 und 2 die Vorlage entsprechender Bestätigungen der zuständigen Stellen von dem Bieter zu verlangen, soweit sie nicht bereits in der beigefügten Eigenerklärung als ein Nachweis, welcher zusammen mit dem Angebot abzugeben ist, aufgelistet worden sind.

Folgende Bestätigungen sind vorzulegen:
- Bestätigung des Auftraggebers der angegebenen Referenzleistungen mit folgenden Angaben:
Gegenstand der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Angabe, ob die Leistung ordnungsgemäß ausgeführt wurde
- Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer), wenn der Bieter in das Berufsregister eingetragen ist
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans
- Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister
- Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern für den Bieter eine Versicherungspflicht besteht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere geeignete Bescheinigung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen oder andere geeignete Bescheinigung über die Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
- Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Siehe FB 214

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung gemäß Formblatt 234 einzureichen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.05.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

30.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.05.2026 10:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Erforderliche Bietergespräche zur Aufklärung des Angebotes sollen am 18.05.2026 stattfinden. Dieser Termin ist bei den Bietern zu reservieren.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Stiftstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
+49 6131/162546
vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
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