Im Dezember 2026 ist wie in jedem Jahr die Durchführung der Uferlichter im Kurpark geplant und dem Auftraggeber vertraglich zugesichert. Des Weiteren sind die nachfolgenden Arbeiten in den übrigen Bereichen innerhalb der genannten Termine abzuschließen, um die im Sommer und Herbst 2027 (Klangwelle) geplanten Veranstaltungen durchführen zu können. Die Bewertung der Konzepte erfolgt nach dem folgenden Schema:
8-10 Punkte erhält ein Angebot, welches ein sehr gut nachvollziehbares, detailliertes und schlüssiges Ausführungskonzept vorlegt, das eine frühzeitige, mindestens rechtzeitige Fertigstellung erwarten lässt und insbesondere folgende Aspekte überzeugend darstellt:
- Die eingesetzten Personal- und Maschinenkapazitäten zur Erreichung der Terminziele werden konkret benannt, plausibel dimensioniert und stehen in Relation zu den geplanten Arbeitsabläufen.
- Risiken (z. B. witterungsbedingte Verzögerungen, Ressourcenengpässe) werden identifiziert und mögliche Gegenmaßnahmen benannt
- Die Darstellung der Umsetzung der weiteren Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Terminlinien ist nachvollziehbar und realistisch.
4-7 Punkte erhält ein Angebot, welches ein im Wesentlichen schlüssiges, aber in Teilen weniger detailliertes oder nur teilweise überzeugendes Ausführungskonzept vorlegt, welches trotzdem eine rechtzeitige Fertigstellung erwarten lässt und folgende Aspekte beinhaltet:
- Personal- und Maschineneinsatz zur Erreichung der Terminziele werden benannt, jedoch nicht vollumfänglich auf die einzelnen Arbeitsschritte abgestimmt oder nur allgemein dargestellt.
- Das Konzept ist grundsätzlich schlüssig, bleibt jedoch in einzelnen Abschnitten vage (z. B. Zeitpuffer, Priorisierung der Arbeitsschritte, Umgang mit Schnittstellen).
- Die Darstellung der weiteren terminlichen Umsetzung ist insgesamt stimmig, aber nicht vollständig ausgearbeitet.
0-3 Punkte erhält ein Angebot, welches ein unzureichendes oder nicht nachvollziehbares Ausführungskonzept vorlegt und folgende Aspekte beinhaltet:
- Die termingerechte Fertigstellung wird nicht überzeugend dargestellt oder bleibt unklar.
- Das Konzept enthält erhebliche Lücken, Widersprüche oder unrealistische Annahmen.
- Der Personal- und/oder Maschineneinsatz wird unzureichend erläutert, unplausibel oder gar nicht dargestellt.
- Risiken und Abhängigkeiten werden nicht betrachte und keine nachvollziehbaren Maßnahmen zur Sicherstellung der Termine benannt
- Die Darstellung der weiteren terminlichen Umsetzung der restlichen Arbeiten fehlt wesentlich oder ist offensichtlich nicht realisierbar.