Berichtigungen

Umverlegung AZV - Sammler "Auf den Steinen": Planungs- und Überwachungsleitungen f...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
09.12.2025 06:40 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Beschreibung der Beschaffung:

anstatt:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs- und
Überwachungsleistungen für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI in den Leistungsphasen 3, 5-9 sowie für Ingenieurbauwerke der Abwasserentsorgung nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 3, 5-9 jeweils mit örtlicher Bauüberwachung. Die Vergabe der Leistungen
erfolgt in einem Los. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollte zunächst die Leistungsphase 3 beauftragt werden. In einer zweiten Stufe sollten die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden.

muss es heißen:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs- und Überwachungsleistungen für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI in den Leistungsphasen 3, 4 (optional), 5-9 sowie für Ingenieurbauwerke der Abwasserentsorgung nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 3, 4 (optional), 5-9 jeweils mit örtlicher Bauüberwachung. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los.

Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es soll zunächst die Leistungsphase 3, also bis zur Entwurfsplanung beauftragt werden, die Leistungsphase 4 wird bei Bedarf optional ebenfalls beauftragt. In einer zweiten Stufe sollten die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Auf eine Beauftragung der Leistungsphase 4, sowie eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch.

Optionen:

anstatt:
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollte zunächst die Leistungsphase 3 beauftragt werden. In einer zweiten Stufe sollten die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch.

muss es heißen:
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es soll zunächst die Leistungsphase 3, also bis zur Entwurfsplanung beauftragt werden, die Leistungsphase 4 wird bei Bedarf optional ebenfalls beauftragt. In einer zweiten Stufe sollten die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Auf eine Beauftragung der Leistungsphase 4, sowie eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch.