Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben.
Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen.
Entsprechend der Anlage 13.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen.
Leistungszeit:
Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten Verkehrsführungskonzeptes.
Sollten die Baumaßnahmen nicht bis Mitte 2027 abgeschlossen werden können, ist eine bauliche Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst wieder ab dem Jahr 2030 möglich, da eine Einseitige verkehrliche Nutzung der Straße ab Mitte 2027 gewährleistet sein muss. Vor diesem Hintergrund kommt einer zügigen und realistisch umsetzbaren Planung sowie einer effizienten Projektorganisation besondere Bedeutung zu.
Verbindlichkeit der Terminplanung: Das vom Auftragnehmer im Angebot eingereichte und gewertete Konzept zur terminlichen Umsetzung (Zeit- und Ablaufplanung) wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die darin dargestellten Ausführungsfristen, Meilensteine und Abläufe sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie nicht auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen oder auf Anordnungen des Auftraggebers beruhen.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.
Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.